Hallo liebe Community,
es kam von einem Mandanten, für den wir nicht die Lohnabrechnung erstellen die Frage, ob die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille auch für den Geschäftsinhaber übernommen werden kann.
Hat da jemand Erfahrung.
Danke
M.Gottschalk
Hallo M.Gottschalk,
Ihr Thema wurde bereits im Thread "Kostenbeteiligung arbeitgeber an Arbeitsplatzbrille" diskutiert.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Da liegen Sie m.E. aber falsch. Über den Geschäftsinhaber wurde in dem von Ihnen zitierten Thread gar nicht gesprochen, sondern nur über Mitarbeiter!
Hallo Frau Mertel,
der Geschäftsinhaber möchte eine Arbeitsplatzbrille und nicht ein Arbeitnehmer!
Gruß
M.Gottschalk
Hallo,
was hat das dann mit Lohn zu tun?
In der Regel ist der Geschäftsinhaber kein Arbeitnehmer.
Viele Grüße
T. Reich
Grundsätzlich müsste zur Beantwortung dieser Frage der Sachverhalt genauer erklärt werden.
Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, GmbH, Personengesellschaft? Ist der "Geschäftsinhaber" Geschäftsführer? Erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit?