Hallo Community...
Mitarbeiter hat von 25.02.2020 – 30.04.2020 gearbeitet;
danach wieder beschäftigt von 27.07.2020 – bis heute.
Muss etwas korrigieren im 02/2020; 03/2020 und 04/2020 aber immer bekomme folgendes Hinweis:
Bezüge vor dem letzten Eintritt des Mitarbeiters sind nicht zulässig!
Was ich habe versucht ist folgendes:
Leider, es geht nicht ☹
Any idea????
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
es ist leider nicht möglich, dass Sie eine Nachberechnung auf das alte Beschäftigungsverhältnis vornehmen können.
Was soll gemacht werden?
Viele Grüße
T. Reich
Muss etwas korrigieren, was falsch berechnet wurde.
Korrigiert soll nur der erste Beschäftigungszeitraum (24.02.2020-30.04.2020).
Ist für den Mitarbeiter der 24.02. zur die Sozialversicherung wichtig wg. Vorversicherungszeiten oder Ähnliches?
Wenn nicht, bezahlen Sie doch den Tag im aktuellen Beschäftigungsverhältnis.
es geht um Unterkunft...
Vielen Dan für Tipps 🙂
MfG
Dann versteuern / erheben Beiträge im aktuellen Beschäftigungsverhältnis und dokumentieren das.
Steuerlich sind Sie im gleichen Jahr, sollte also keine negativen Auswirkungen haben und sozialversicheurngsrechtlich müssten sich die Beiträge verändert haben.
Also daher ist es zwar nicht schön, aber sollte kein großes Problem sein.
ok, vielen vielen Dank 🙂
..schönen Tag noch 🙂