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Bezüge vor dem letzten Eintritt des Mitarbeiters sind nicht zulässig

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letzte Antwort am 05.10.2020 12:31:06 von Milla1
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Milla1
Einsteiger
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Hallo Community...

 

Mitarbeiter hat von 25.02.2020 – 30.04.2020 gearbeitet;

danach wieder beschäftigt von 27.07.2020 – bis heute.

 

Muss etwas korrigieren im 02/2020; 03/2020 und 04/2020 aber immer bekomme folgendes Hinweis:

Bezüge vor dem letzten Eintritt des Mitarbeiters sind nicht zulässig!

 

Was ich habe versucht ist folgendes:

  1. Mitarbeiter in L6G öffnen
  2. Stammdaten|Beschäftigung|Zeitraum wählen, im Feld Letzter abzurechnender Monat den aktuellen Abrechnungsmonat des Mandanten erfassen (09/2020)
  3. In Bewegungsdaten die Änderung mit dem korrekten Gültig-ab-Datum erfassen

Leider, es geht nicht ☹

Any idea????

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

es ist leider nicht möglich, dass Sie eine Nachberechnung auf das alte Beschäftigungsverhältnis vornehmen können.

 

Was soll gemacht werden? 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Milla1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Muss etwas korrigieren, was falsch berechnet wurde.

Korrigiert soll nur der erste Beschäftigungszeitraum (24.02.2020-30.04.2020). 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Ist für den Mitarbeiter der 24.02. zur die Sozialversicherung wichtig wg. Vorversicherungszeiten oder Ähnliches?

 

Wenn nicht, bezahlen Sie doch den Tag im aktuellen Beschäftigungsverhältnis. 

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Milla1
Einsteiger
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es geht um Unterkunft...

 

Vielen Dan für Tipps 🙂

 

MfG

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t_r_
Allwissender
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Dann versteuern / erheben Beiträge im aktuellen Beschäftigungsverhältnis und dokumentieren das. 

 

Steuerlich sind Sie im gleichen Jahr, sollte also keine negativen Auswirkungen haben und sozialversicheurngsrechtlich müssten sich die Beiträge verändert haben.

 

Also daher ist es zwar nicht schön, aber sollte kein großes Problem sein.

Milla1
Einsteiger
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ok, vielen vielen Dank 🙂

 

..schönen Tag noch 🙂

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letzte Antwort am 05.10.2020 12:31:06 von Milla1
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