Guten Tag,
ich möchte gerne fragen, ob die Beurteilung hinsichtlich eines Minijobs korrekt ist.
Der entsprechende Mitarbeiter hat in den ersten Monaten des Jahres ein Bruttogehalt unter 2000 Euro, in den weiteren Monat liegt das Gehalt knapp über 2000. Er bekommt jedoch zusätzlich ein 13. Monatsgehalt sowie Urlaubsgeld.
Außerdem findet monatlich eine Gehaltsumwandlung Jobrad statt, die vom besagten Bruttogehalt ab geht.
Ermittelt man an dieser Stelle das durchschnittliche Gehalt inkl. Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgelt abzgl. der Entgeltumwandlung und schaut dann, ob das Ergebnis unter 2000 Euro liegt? Ist es richtig dass die Entgeltumwandlung bewirken kann, dass der Mitarbeiter Midijobber ist?
Wie verhält es sich generell wenn Mitarbeiter in einigen Monaten unter 2000 Euro liegen und in den restlichen Monaten darüber? Setzt man dann nur in manchen Monaten des Jahres den Haken "Midijob"?
Vielen Dank.
Urlaubsgeld und 13. Monatsgehalt müssen in die Betrachtung einfließen, wenn sie zum Betrachtungszeitpunkt bekannt sind. Bei der Gehaltsumwandlung bin ich mir nicht sicher.
@Personalerin_123 schrieb:Wie verhält es sich generell wenn Mitarbeiter in einigen Monaten unter 2000 Euro liegen und in den restlichen Monaten darüber? Setzt man dann nur in manchen Monaten des Jahres den Haken "Midijob"?
Das kommt auf den Jahresdurchschnitt (Jahresbrutto ÷ 12 Monate) an. Liegt der unter 2000 Euro, kannst du das machen, sonst muss er durchgängig raus.
In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze von 2000 Euro sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden Bestimmungen zu tragen.