Hallo zusammen,
ich habe zum 01.01. bei zwei MA ein Wechsel der Betriebsnummern, da die Mitarbeiter jeweils in einem anderen Beschäftigungsbetrieb tätig werden. Den Beschäftigungsbetrieb habe ich entsprechend in den Personaldaten hinterlegt. Die Beitragsnachweise werden unter dem Hauptbeschäftigungsbetrieb konsolidiert. Die KK lehnt den Lfzg-Antrag für den einen AN nun ab, da die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs nicht mit der der ursprünglichen Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn vor 2 Jahren übereinstimmt. Wie kann ich die Änderung noch Anzeigen? Werden neue Meldungen zur SV erzeugt, wenn ich den BS 96 für Januar und Februar nutze?
Moin,
leider ist es so, dass der Wechsel der Betriebsstätte keine Meldung auslöst, da dies kein meldepflichtiger Tatbestand ist. Die Meldung mit der neuen Betriebsnummer wird also erst mit der nächsten regulären Meldung für den Mitarbeiter erzeugt.
In der Regel reicht den Krankenkassen aber der Hinweis, ab wann der Mitarbeiter im anderen Beschäftigungsbetrieb tätig ist. Ich gebe dann in dem Schreiben an die Kasse gerne mit an, dass dies ja leider kein Meldegrund ist, so dass eine Ab-/Anmeldung mit den unterschiedlichen Betriebsnummern nicht erzeugt werden können.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke für Ihre Hilfe. Die Krankenkasse hat dann trotzdem auf eine Meldung bestanden, die ich dann manuell erzeugt habe
@JBreuckmann schrieb:die ich dann manuell erzeugt habe
So etwas ist immer "riskant":