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Betriebsfeier pausch. Versteuerung Kostenstellen zuordnen

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letzte Antwort am 12.03.2024 13:55:45 von greese
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greese
Erfahrener
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Hallo in die Runde,

 

ich benötige bitte einmal einen Gedankenanstoß zu folgendem Sachverhalt:

 

  • Unternehmen mit 2 Beschäftigungsbetrieben (A + B als Kostenstellen angelegt)
  • A macht eine Betriebsfeier; Bezahlung erfolgt direkt vor Ort
  • Pauschsteuer der Betriebsfeier soll nur der KoSt A zu geordnet werden

Wenn ich über eine Dummy-PNR gehe und den Betrag als Bruttobezug mit 25 % p. LSt und SV-frei erfasse, erhöht das ja die Gesamtpersonalkosten. Gebe ich den Betrag über die Nebenbuchführung ein, belastet die pausch. LSt beide Kostenstellen.

 

Wie kann ich das Problem lösen?

 

Danke schön und sonnige Grüße

Greese

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
69 Mal angesehen

Hallo @greese,

 

gerne versuchen wir mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihren Sachverhalt zu finden.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
37 Mal angesehen

Hallo Herr Fürther,

 

leider gab es über den Servicekontakt keine Lösung (außer der, die ich schon kenne). Schade, auf Grund Ihrer Antwort hatte ich etwas Hoffnung...

 

Viele Grüße

Greese

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letzte Antwort am 12.03.2024 13:55:45 von greese
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