Liebe Community,
folgende Frage an euch.
Ich habe leider jetzt erst gelesen, dass bei einem Systemwechsel eine Meldung "Systemwechsel" zur Betriebsdatenpflege erfolgen muss, wenn man auf Lohn und Gehalt umgestiegen ist.
Der Umstieg erfolgte allerdings schon im März 21.
Muss / Sollte / Kann ich die Meldung immer noch abgeben? ( unter Abrechnung - DÜ-Betriebsdatenpflege- Systemwechsel melden-senden). oder ist es jetzt zu spät?
Vielen dank für eure Hilfe!
LG Sabrina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sabrina,
bei einem Systemwechsel zu Lohn und Gehalt ist es erforderlich, dass Sie einmalig aktiv den aktuellen Stand der Betriebsdaten mit dem Meldegrund 06 melden.
Wählen Sie auf Mandantenebene Abrechnung | DÜ Betriebsdatenpflege und aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Systemwechsel melden“.
Beachten Sie bitte, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Änderungen der Betriebsdaten unverzüglich (spätestens innerhalb von sechs Wochen) an die Bundesagentur zu melden (vgl. § 18i Abs. 4 SGB IV).
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 9219343 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege.
Hallo in die Runde,
ich muss diesen Thread leider noch mal eröffnen. Meine Frage betrifft die Lodas Version 11.8 mit der neuen Angabe zur Rechtsform des Mandanten.
Ich habe einen allein praktizierenden Arzt. Welche Rechtsform soll ich dort nehmen? Ich finde einfach keine passende, denn als Einzelunternehmen würde ich einen Freiberufler nicht bezeichnen. Alles was man als Arzt identifizieren könnte sind immer Gemeinschaften und somit mehr wie 1 Person. und die einzige sonstige Angabe bezieht sich auf ausländische Sachverhalte.
Ich danke im Voraus schon mal für eine Rückmeldung/Meinung.
mit freundlichen Grüßen
Daniel Richter
Ich sehe eben, dass es dazu schon einen Thread gibt. Bitte schließen und sorry. Hatte ich bei der ersten Suche nicht gefunden.