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Betriebsdatenpflege mehrere Betriebsstätten

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letzte Antwort am 02.08.2023 15:38:51 von NaJu2008
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
281 Mal angesehen

Hallo,

 

seit 01.07.2023 müssen ja die Daten für das Arbeitgeberkonto elektronisch übermittelt werden und seit der Abrechnung 07 bekomme ich auch immer wieder den Hinweis, dass z.B. der Ansprechpartner im Beschäftigungsbetrieb fehlt.

 

Ich habe bei meinen Mdt. unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Beschäftigungsbetrieb hinterlegt, dass die Adresse und Ansprechpartner aus den Mandantendaten übernommen werden sollen. So weit ja ganz gut.

 

Meine Problem liegt jetzt aber eher an der Stelle wenn Mdt. mehrere Beschäftigungsbetriebe haben. Die Hauptbetriebsstätte ist bei uns mit dem korrekten Firmennamen eingepflegt. Aber die weiteren Beschäftigungsbetriebe haben als Name z.B. den Ort der Betriebsstätte um diese den einzelnen Mitarbeitern leichter zuordnen zu können.

 

Wenn ich bei diesen weiteren Betriebsstätten die Übernahme der Mandantendaten aktiviere, geht ja eigentlich eine Adressänderungsmeldung an die Krankenkasse und das Arbeitsamt raus. Wenn ich die Daten nicht aktiviere geht eine Namensänderungsmeldung raus.

 

Wie macht ihr das bzw. was ist der richtige Weg?

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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235 Mal angesehen

Hallo,


hinterlegen Sie im Falle mehrerer Betriebsstätten die Ansprechpartner unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe im Register Ansprechpartner, wenn Sie den Haken "Angaben zu Adresse und Ansprechpartner aus Mandantendaten übernehmen" nicht gesetzt haben.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Dass ich auch dort den Ansprechpartner hinterlegen kann ist mir bekannt.

 

Mein Problem bezieht sich auf den Firmennamen der Betriebsstätte.

Meine Hauptbetriebsstätte ist mit dem korrekten und vollständigen Firmennamen geschlüsselt. Alle weiteren Betriebsstätten haben als Unternehmensnamen aber nur den Ort der Betriebsstätte hinterlegt.

 

In diesem Fall würde es mir doch an die Krankenkasse und das Arbeitsamt eine entsprechende Namensänderung übermitteln. Und dieser Name hätte ja noch nichteinmal etwas mit dem tatsächlichen Firmennamen zu tun!

 

Muss ich jetzt etwa jeder Betriebsstätte den tatsächlichen Unternehmensnamen zuweisen? Dann muss ich aber jedesmal wenn ich einen neuen Mitarbeiter anlegen in den Mandantenstammdaten nachschauen welcher Beschäftigungsbetrieb hinter den jeweiligen Betriebsnummern steckt da ja jede Betriebsstätte den gleichen Namen hat.

Das ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung.

 

Und wenn der Mandant umzieht (Adressänderung auf Mandantenebene) muss ich dann auch noch daran denken dies beim Beschäftigungsbetrieb manuell zu ändern, da es hier ja keine Verknüpfung zu den Mandantenstammdaten gibt.

Das ist in der Vergangenheit schon bei einigen Mandanten übersehen worden.

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letzte Antwort am 02.08.2023 15:38:51 von NaJu2008
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