Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Problem: die Agentur für Arbeit hat den Unternehmensnamen falsch vorliegen, welchen ich nun ändern möchte/soll.
Ich habe gelesen, dass rückwirkende Änderungen strafbar sind und diese spätestens innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden müssen.
Gilt das ebenfalls für den Unternehmensnamen? Betrieb wurde zum 01. Mai gegründet, also liege ich außerhalb der 6 Wochen. Der Fehler ist aber erst jetzt rausgekommen.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Wir empfehlen eine direkte Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.