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Betriebsdatenpflege Unternehmensname rückwirkend ändern

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letzte Antwort am 02.07.2024 13:50:19 von Betül_Kilic
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Guten Morgen zusammen,

 

ich habe folgendes Problem: die Agentur für Arbeit hat den Unternehmensnamen falsch vorliegen, welchen ich nun ändern möchte/soll.

Ich habe gelesen, dass rückwirkende Änderungen strafbar sind und diese spätestens innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden müssen.

Gilt das ebenfalls für den Unternehmensnamen? Betrieb wurde zum 01. Mai gegründet, also liege ich außerhalb der 6 Wochen. Der Fehler ist aber erst jetzt rausgekommen.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
117 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Wir empfehlen eine direkte Rücksprache mit der Agentur für Arbeit.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.07.2024 13:50:19 von Betül_Kilic
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