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Betriebsdatenpflege: Straßenanschrift des Beschäftigungsbetriebs

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letzte Antwort am 09.05.2019 14:20:18 von sokrates
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kari
Einsteiger
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Bei der Lohnabrechnung Mai (LODAS) gibt es Hinweise zur Betriebsdatenpflege: "Ab dem 01.07.2019 ist die Straßenanschrift des Beschäftigungsbetriebs anzugeben, an der die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird."

Es stellt sich die Frage nach den von zu Hause arbeitenden Beschäftigten.

Eine Arztpraxis in Berlin beschäftigt nun nämlich geringfügig eine Telefonistin, die zeitweise die in der Praxis eingehenden Anrufe entgegennimmt (Rufweiterleitung). Diese Tätigkeit übt sie von ihrem zu Hause in München aus.

Hat die Praxis nun einen (weiteren) Beschäftigungsbetrieb in München, der gemeldet werden muss?

Wer weiß Bescheid?

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

sofern der Mandant beim Arbeitnehmer keinen Raum angemietet hat, hat er dort auch keine "Straßenanschrift des Beschäftigungsbetriebs". (Statt dessen hat der Arbeitnehmer faktisch (da Beschäftigung im Home Office) keine erste Tätigkeitsstätte, da die Privatanschrift des Arbeitnehmers keine solche begründen kann.) Die Straßenadresse des Beschäftigungsbetriebs bleibt die bisherige. Dort müsste, sofern es diese "Home-Office-Regelung" nicht gäbe, der Arbeitnehmer ja auch seine Arbeit verrichten.

LG
VM

LG
VM
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sokrates
Erfahrener
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Hallo Community!

Wie löst Ihr die Zuordnung des Beschäftigungsbetriebes, wenn der Mitarbeiter eine Springerfunktion hat und entweder täglich in einer anderen Filiale eingesetzt wird oder jeweils zu 50% seine Beschäftigung in Filiale 1 und 2 hat?

Liebe Grüße

Anne Koch

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

handelt es sich bei beiden Filialen um lohnsteuerliche Beschäftigungsbetriebe? Wird für den betroffenen Arbeitnehmern tatsächlich seine lohnrelevanten Daten in den Filialen erfasst? In der Regel entscheidet doch jemand, wo der Mitarbeiter hin soll. Dann würde es doch auch Sinn machen, wenn dort geprüft und freigegeben wird, was abzurechnen ist. Damit wäre dieser Ort dann der relevante Beschäftigungsbetrieb.

Viele Grüße

Thomas Reich

sokrates
Erfahrener
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Hallo Herr Reich,

danke für die Nachfragen - die mich dann dazu bewogen haben, die Definition von "Beschäftigungsbetrieb im lohnsteuerliche Sinne" nochmal intensiver durchzulesen (man könnte auch sagen "wer lesen kann, ist klar im Vorteil).

Vielen Dank & herzliche Grüße

Anne Koch

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letzte Antwort am 09.05.2019 14:20:18 von sokrates
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