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Betriebsübergang während Krankengeldbezug

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letzte Antwort am 20.11.2023 09:15:39 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Guten Morgen,

 

wir übernehmen 4 Mitarbeiter eines Betriebes im Rahmen des Betriebsübergangs nach 613a BGB.

 

Einer dieser Mitarbeiter ist bereits im Krankengeldbezug.

 

Weiß jemand, wie ich diesen Mitarbeiter in Datev erfassen muss?

 

 

Viele Grüße

Petra Büning

Ncl-bhn_
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Alle Rechte und Pflichten gehen über. Ein aktives Arbeitsverhältnis besteht auch, nur ist derjenige zur Zeit halt erkrankt. 

Ganz normal übernehmen und Krankengeld schlüsseln, woran haben Sie Zweifel ?

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Gelöschter Nutzer
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Bei der Probeabrechnung kommt der Hinweis:

 

Hinweis #LN22076
Der Ausfallzeitraum von 01.11.2023 bis 30.11.2023 beginnt am ersten Tag der Beschäftigung
des Mitarbeiters. Eine Erstellung der EEL-Meldung ist in diesem Fall nicht möglich.
» Setzen Sie sich mit der Krankenkasse wegen etwaiger Vorarbeitgeberwerte in Verbindung.
Ggf. müssen Sie als Ausfallschlüssel 'EK' (Krank ab Eintrittsdatum ohne Lohnfortzahlung)
wählen.

 

Kann ich das ignorieren, oder muss ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen?

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
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Sie müssten das Ersteintrittsdatum (=/= 01.11.2023) auf den "damaligen Eintritt" setzen.

Und dann den Haken darunter bei "Ersteintrittsdatum im B/N Formular & Erstattungsantrag (...)". Dann greift er nicht auf den Zeitraum und erkennt, dass es nicht "krank bei Eintritt" ist. 

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Gelöschter Nutzer
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...das hatte ich so bereits erfasst

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rschoepe
Experte
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Ich würde bei der Krankenkasse anrufen und den Sachverhalt erklären. Da arbeiten ja auch nur Menschen (mit denen man i.d.R. sehr gut reden kann), die eine entsprechende Notiz in ihr System setzen und dir damit viel Kopfzerbrechen sparen können. 😉

Da löst dann schon mal ein Telefonat von fünf Minuten mehr, als eine halbe Stunde Rumwurschteln in LODAS/LuG.

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DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die EEL-Meldung sollte bereits mit Beginn des Krankengeldbezuges im Vorsystem erstellt worden sein. Eine Erstellung der EEL-Meldung ist nur notwendig, wenn bisher noch keine Meldung erstellt wurde. Um auf Nummer sicher zu gehen, klären Sie den Sachverhalt bitte direkt mit der zuständigen Krankenkasse. Sollte eine EEL-Meldung bereits vorliegen, kann die Hinweismeldung ignoriert werden.


Eine bereits im Vorsystem erstellte EEL-Meldungen hinterlegen Sie in Lohn und Gehalt auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Entgeltersatzleistungen. Auch die Unterbrechung zum Zeitpunkt des Umstiegs können Sie mit dem Unterbrechungsgrund "K6 - Krankheit mit Kranken(tage)geldanspruch" unter Stammdaten | Vortragswerte | Unterbrechung hinterlegen. So weiß Lohn und Gehalt auch, dass eine EEL-Meldung bereits erstellt wurde.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 20.11.2023 09:15:39 von Gelöschter Nutzer
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