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Betriebsübergang nach §613 BGB

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letzte Antwort am 16.06.2025 12:32:41 von tbehrens
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20juni05
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Liebe Community Teilnehmer!!

 

Mein Abenteuer mit der Lohnabrechnung geht zu Ende ;-(.

Unsere Praxis wurde verkauft und wird nach §613 BGB ( Betriebsübergang) weitergeführt.

Die Lohnabrechnung wird dann von einem Steuerberater durchgeführt, der möchte die Daten nicht von Datev sondern direkt von den Mitarbeitern holen. 

Ich lese mich schon seit Wochen durch die unterschiedlichsten Dokumente, bin aber immer noch nicht 100% sicher welche Schritte ich genau gehen muss und welche Häkchen, wo angeklickt werden müssen. 

Am Ende werden die Daten bei Datev wahrscheinlich gelöscht, was mir natürlich zusätzlich Sorgen bereitet. 

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar !!! 

 

Liebe Grüße 

Juni

GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
123 Mal angesehen

Hallo,

 

ist das nicht dann die Sorge des Käufers und des Steuerberaters?

 

Ich würde eine komplette Datensicherung an den Käufer geben und mir den Erhalt unterschreiben lassen und das Steuerbüro fragen (lassen) ob diese wirklich keine Daten einspielen wollen sondern sich Daten von einzelnen Mitarbeitern zusammensuchen wollen.

 

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1004089

 

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tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
114 Mal angesehen

Die wichtigsten Punkte:

 

- alle AN abmelden

- BG-Meldung unterjährig vornehmen

- unterjährige euBP soll für Lodas möglich sein, ob dies auch für Lohn und Gehalt gilt, keine Ahnung.

- Info ans Finanzamt

- Datensicherung für eine LStP?

- Sonderfälle (z. B. Widerspruch eines AN gegen den Betriebsübergang)?

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letzte Antwort am 16.06.2025 12:32:41 von tbehrens
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