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Betriebliche Altersvorsorge falsch angelegt

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letzte Antwort am 11.05.2022 11:50:05 von Nina_Schöneweis
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K-Mayer66
Einsteiger
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Hallo Community, 

 

ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mandanten von einem Kollegen übernommen (ist nicht mehr bei uns im Büro). Jetzt hat mich unsere Buchhalterin darauf aufmerksam gemacht, dass die betriebliche Altersvorsorge falsch abgerechnet wurde. 

So, wurde sie seit 01.01.2022 abgerechnet.

 

baV 1.PNG

 

In der Buchhaltung war nun eine Differenz. Ich habe mit der Versicherung telefoniert. Der freundlich Herr teilte mir nun folgendes mit: 

Entgeltumwandlung: 172,69 €

AG-Zuschuss 15%: 33,13 € 

AG-Leistung: 48,18 €

 

Ich habe nun folgendes angelegt:

 

Vertrag1:

LA 4700 48,18 €

 

Vertrag 2:

LA 3040 172,69 € 

LA 4720 172,69 €

 

Die Änderungen habe ich rückwirkend zum 01/2022 gemacht. So, ich habe eine Probeabrechnung gemacht, habe ich denke, sie ist nicht korrekt: 

 

bAV.PNG

Mich irritieren die 34,54 € (LA 5200). Diese waren auch die Differenz in der Buchhaltung seit Januar 2022. Die 33,13 € kommen als NB aber nicht in der aktuellen Abrechnung April. Genauso wie die 48,18 €. Irgendwo habe ich einen Denkfehler. Habe ich da irgendetwas falsch angelegt bzw. korrigiert? 

 

Ich danke euch schon mal!!! 🙂 

 

Muss noch anmerken, dass ich noch nicht lange im Lohnbereich arbeite!!! 

 

Viele Grüße
Karen Mayer

 

 

 

 

 

K-Mayer66
Einsteiger
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Hallo, 

 

kann mir jemand dabei helfen? Vielen lieben Dank! 

 

Liebe Grüße

Karen Mayer

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TN
Fachmann
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Ich spekuliere mal, dass etwas mit der Variante nicht stimmt:

AN:

TN_0-1651763292148.png

Mandant:

TN_1-1651763348646.png

 

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K-Mayer66
Einsteiger
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Danke! 

Aber ich habe schon alle Varianten ausprobiert! 

 

Ich bin echt ratlos 😞

 

 

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Nina_Schöneweis
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Hallo Karen Mayer,


bitte prüfen Sie nochmal die hinterlegte AG-Pflichtzuschuss bAV Variante.


Rechnet man 20 % von der Entgeltumwandlung i. H. v. 172,69 € ergeben sich die mit der Lohnart 5200 ausgewiesenen 34,54 € AG-Pflichtzuschuss. Dies deutet auf die Berechnungsart „Auf Hundert“ mit einem individuell/tariflichen Prozentsatz von 20,00 %.


Erfassen Sie im Vertrag mit dem Gehaltsverzicht ggf. in der Registerkarte Beiträge die 33,13 € als abw. AG-Pflichtzuschuss. Löschen Sie in diesem Fall in der Registerkarte Allgemeine Daten die Variante AG-Pflichtzuschuss heraus.


Nachdem ursprünglich mit der Lohnart 4700 81,31 € als "freiwilliger" AG-Zuschuss abgerechnet wurde und nun nur noch 48,18 € abgerechnet werden, erfolgt die Nachberechnung bis 01/2022 mit der Differenz i. H. v. -33,13 €.


Aktuell fließen mit Ihrer Abrechnung monatlich 254 € in die bAV

(Entgeltumwandlung 172,69 € + 20 % AG-Pflichtzuschuss 34,54 € und „freiwilliger“ AG-Zuschuss 48,18 €).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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K-Mayer66
Einsteiger
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Hallo Frau Schöneweis, 

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich habe nun mal eine Probeabrechnung erstellt, mit den Daten so wie sie es beschrieben haben. 

Nun, ich hoffe, es ist so korrekt.

 

KMayer66_0-1652088573536.png

Ich danke Ihnen schon mal. 

 

Liebe Grüße 

Karen Mayer

 

K-Mayer66
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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@Nina_Schöneweis 

 

Hallo Frau Schöneweis, 

 

ist die Abrechnung so korrekt? Dann könnte ich den Lohn in den nächsten Tagen abrechnen

Vielen Dank!

 

Viele Grüße

Karen Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
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Hallo Karen Mayer,


die Abrechnung sieht - mit den mir vorliegenden Infos - korrekt aus.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.05.2022 11:50:05 von Nina_Schöneweis
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