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Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung, Datenabfrage durch den Anbieter

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letzte Antwort am 15.09.2022 15:28:56 von t_r_
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nschwarz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

 

vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen. 

Einer unsere Angestellten möchte für eine Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung einzahlen.

Bisher haben wir noch niemanden gehabt, das ist unser erster Fall. In LODAS scheint das ja recht gut einzurichten zu sein.

 

Wir haben nun eine Anfrage des Anbieters bekommen, die mich etwas stutzig macht:

 

Der Vorschlag basiert aktuell auf einem Lohnverzicht in der Gehaltsumwandlung von Herrn X und einem Zuschuss von 20% vom Arbeitgeber, so wie dies der Gesetzgeber vorsieht.

Meines Wissens nach sind es 15% und nicht 20%?

 

Zunächst benötige ich die Angaben eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners der Gesellschaft für die Kommunikation. Also: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweiskopie (per E-Mail)

Ebenso benötige ich zur Identifizierung des Unternehmens einen Handelsregisterauszug in Kopie (per E-Mail).

Das mit dem Ansprechpartner kann ich nachvollziehen. Aber sind wir verpflichtet Kopien des Personalausweises eines Geschäftsführers herauszugeben? Das finde ich doch etwas seltsam. 

Ebenso wie:

 

Zusätzlich benötige ich noch eine Kopie des Personalausweises von Herrn X

Die Kopie kann ja wenn wohl nur unser Angestellter herausgeben. Ich überlege stark, ob ich unserem Angestellten davon abrate, es scheint mir etwas dubios zu sein.

 

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
99 Mal angesehen

@nschwarz  schrieb:

Die Kopie kann ja wenn wohl nur unser Angestellter herausgeben. Ich überlege stark, ob ich unserem Angestellten davon abrate, es scheint mir etwas dubios zu sein.


 

Jo, mir erscheint das auch etwas merkwürdig. Ein 'richtiger' Versicherungskaufmann sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen eigentlich aus dem Effeff kennen 😎

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
90 Mal angesehen

Hallo,

 

also seltsam ist auf jeden Fall, dass der Berater die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu kennen scheint.

 

Die Identifizierung, also Handelsregisterauszug etc., sind bei Vertragsabschluss tatsächlich erforderlich. Geldwäschegesetz usw. Hier gibt es in der Regel von der Versicherungsgesellschaft aber diverse Formulare und Hinweise, was, wie und warum vom Versicherten - also dem Unternehmen - benötigt wird.

 

Den "Perso" sollte die versicherte Person tatsächlich selbst "besteuern.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 15.09.2022 15:28:56 von t_r_
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