Wie ist die LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh.verzicht für die Abrechnung bei KUG zu schlüsseln?
Fließt diese in die Ermittlung des Sollentgeltes/IStentgeltes mit ein?
Und wie verhält sich die private Kfz-Nutzung bei einem ArN, der das Fahrzeug weiterhin privat nutzen kann, der ArN aber zu 100% Arbeitsausfall hat? Fließt diese Lohnart auch in die Ermittlung des Sollentgelts/Istentgelts mit ein?
Die gleiche Frage brennt auch mir unter den Nägeln 😑
Die Nutzung des weiterhin privat genutzten PKWs gehört auf jeden Fall mit in das SOLL-Entgelt.
Wie sich das mit der BAV verhält, weiß ich leider auch nicht, es ist ja ggf. kein umwandlungsfähiges Entgelt mehr vorhanden.
Schauen wir mal!
Hallo,
beachten Sie bitte diesen Beitrag für die Betriebliche Altersvorsorge in Verbindung mit KuG.
Ins Sollentgelt fließen i.d.R. Lohnarten, die sv-rechtlich als laufender Bezug behandelt werden. Informationen zu den Lohnartenschlüsselungen finden Sie im Dokument 1008704 unter Punkt 3.1.5
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Leider steht aber auf diesem Dokument nicht wie es mit der BAV zu handhaben ist.
Oder habe ich das was überlesen???
Hat da jemand Erfahrung?
Hallo,
mein Kollege hat Sie bereits auf einen Erfahrungsaustausch verwiesen.
Vielleicht finden Sie in diesem Ihre Lösung. Schauen Sie doch mal hier vorbei.