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Besitzstandssicherung

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letzte Antwort am 08.11.2024 09:28:25 von Alexandra_Friedrich
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SUMMIT-AMK
Beginner
Offline Online
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198 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich  bin noch "DATEV-Anfänger" und suche eine Lösung für folgende Aufgabe:

 

Ein Mitarbeiter soll eine Besitzstandssicherung erhalten. Dazu darf der monatliche Auszahlungsbetrag einen  Mindestwert z.B. von 2.000.-€ nicht unterschreiten.

 

Bisher hatte ich im Entgeltprogramm xy die Möglichkeit einen Mindestauszahlungsbetrag anzugeben. Die entsprechende Bruttodifferenz wurde dann jeden Monat automatisch hochgerechnet.

 

Ich finde in der Hilfe eine Beschreibung (2.6.2) , die über die Lohnart 230 Festbezug netto führt. Allerdings erhalte ich nur die Hochrechnung für den eingegebenen Betrag, im Beispiel 4000 bei 2000.-€ und nicht die Differenz die zum Auszahlungsbetrag auf 2000 noch fehlt. Ich müsste also monatlich zunächst den Auszahlungsbetrag ermitteln und die Differenz zu 2000.- als Nettohochrechnung manuell erfassen.

 

Ich hoffe, auf einen Tipp oder eine Idee für die automatische Berechnung. Kann mir hier bitte jemand helfen?

Vielen lieben Dank

LG AMK

 

2.6 Brutto-Lohn und Netto-Lohn in einer Abrechnung abrechnen

2.6.1 Berechnungsweise bei Brutto-Lohnarten in Verbindung mit Netto-Lohnarten in einem Abrechnungsmonat

1. Schritt: Brutto-Lohnarten werden in einer Summe auf einen Netto-Betrag heruntergerechnet.

2. Schritt: Die Netto-Lohnarten werden einzeln in der Reihenfolge der Lohnartennummern auf einen Brutto-Betrag hochgerechnet.

Ab der 2. Netto-Lohnart wird der Brutto-Betrag der bisherigen Netto-Lohnarten bei der Hochrechnung mitberücksichtigt.

2.6.2 Berechnungsweise bei Brutto-Lohnarten in Verbindung mit Netto-Lohnarten in einem Abrechnungsmonat, wenn ein Gesamt-Netto-Lohn oder Auszahlungsbetrag vorgegeben ist

1. Schritt: Brutto-Bezüge werden auf Netto "heruntergerechnet"

2. Schritt: Ergebnis wird zum Betrag der StLA 230 (Netto-Lohn) addiert

3. Schritt: Gesamt-Netto-Betrag wird auf Brutto "hochgerechnet"

Die Differenz zwischen dem hochgerechneten Gesamt-Brutto und dem erfassten Brutto-Lohn ist der errechnete Brutto-Lohn aus dem Netto-Lohn.

Umrechnungsformel

  • Ohne Berücksichtigung von Netto-Bezügen und Netto-Abzügen (= nicht Auszahlungsbetrag)

Gewünschter Netto-Lohn - inkl. Netto-Betrag aus dem Brutto-Bezug - nicht Auszahlungsbetrag

- Brutto-Bezüge (z. B. AG-Anteil VWL, Sachbezüge, Fahrtkosten usw.)

+ Steuer und SV (nur AN-Anteil) aus den Brutto-Bezügen

= Gesamtbetrag, der unter Stammlohnart 230 zu erfassen ist

Netto-Bezüge und Netto-Abzüge werden vom Netto-Lohn abgezogen oder addiert!

  • Mit Berücksichtigung von Netto-Bezügen und Netto-Abzügen (= Auszahlungsbetrag)

Gewünschter Auszahlungsbetrag

- Brutto-Bezüge (z. B. AG-Anteil VWL, Sachbezüge, Fahrtkosten usw.)

- Netto-Bezüge (z. B. Netto-Zuschüsse, AG-Anteil freiwillige KV usw.)

+ Netto-Abzüge (z. B. Abzug VWL, Abzug freiwillige KV, Abzug Sachbezüge)

+ Steuer und SV (nur AN-Anteil) aus den Brutto-Bezügen

= Gesamtbetrag, der unter Stammlohnart 230 zu erfassen ist

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,


ein Mindestauszahlungsbetrag kann in LODAS tatsächlich nicht erfasst werden.


Wenn der Auszahlungsbetrag monatlich variiert (Stundenlohn), kann die Differenz nur manuell ermittelt werden. Das entsprechende Hilfe-Dokument liegt Ihnen ja bereits vor.

Zu überlegen wäre, ob die Möglichkeit besteht, ganz auf Netto-Lohn umzustellen und die 2000,00 EUR über die Netto-Lohnart 230 in den Festbezügen zu hinterlegen. Darüber hinausgehende Zahlungen können dann zusätzlich gebucht werden.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.11.2024 09:28:25 von Alexandra_Friedrich
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