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Bescheinigung über Nebeneinkommen: Ende der Beschäftigung eintragen

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letzte Antwort am 17.12.2020 15:12:10 von Matthias_Platz
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StephiD
Beginner
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Hallo, ich muss für eine befristet Beschäftigte (01.12.2020 - 31.01.2021) eine Bescheinigung über Nebeneinkommen für die Agentur für Arbeit im Dezember übermitteln. Trotz das die Befristung erfasst ist, trägt das Programm aber kein Ende der Beschäftigung in der Bescheinigung ein. Ist das so korrekt, oder wo kann ich das eintragen?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

so lange Sie kein direktes Austrittsdatum erfassen, taucht dieses nicht auf. Die Befristungsdaten erscheinen nur auf der Arbeitsbescheinigung (Nr. 201 im Programm Bescheinigungen).

LG
VM
StephiD
Beginner
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Das Austrittsdatum ist ja bereits erfasst. Trotzdem ist kein Ende auf dem Formular eingetragen.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in den Stammdaten der betreffenden Personalnummer muss unter Beschäftigung | Zeitraum ein Austrittsdatum erfasst sein. Auf jeden Fall sollten Sie die Nebenbescheinigung nochmals neu erstellen lassen, damit das Austrittsdatum angezeigt wird. 


Falls das Austrittsdatum wider Erwarten nicht in der Nebenbescheinigung angezeigt wird bitten wir Sie, sich über die üblichen Servicekanäle an uns zu wenden. 

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg


Matthias Platz


Personalwirtschaft


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.12.2020 15:12:10 von Matthias_Platz
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