Hallo,
bei einem Mandanten ist eine neue Mitarbeiterin angestellt worden. Arbeitsvertrag wurde im Juni 2019 unterschrieben. Beschäftigungsbeginn ist der 02.11.2019. Die neue Mitarbeiterin hat dem Unternehmen ein Attest von der Frauenärztin vorgelegt (individuelles Beschäftigungsverbot: Jede Tätigkeit ist verboten bis zum Beginn der Mutterschutzfrist).
Es wurden alle Angaben erfasst und eine Probeabrechnung abgerufen.
Folgende Fehlermeldung kommt von DATEV:
Der Beginn der Beschäftigung ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte korrigieren Sie Ihre Angabe.
Der Beginn der Beschäftigung wurde mit dem 02.11.2019 erfasst und ist auf der Probeabrechnung ausgewiesen.
Für eine Weiterhilfe wäre ich sehr verbunden.
Was haben sie als Datum für den Beginn des Beschäftigungsverbotes erfasst?
Ich habe als Datum für den Beginn des Beschäftigungsverbots das Eintrittsdatum genommen, also den 02.11.2019.
Hm. OK. Das hätte ich auch so gemacht.
Ich würde mal nur die Stammdaten senden und dann nach dem nächsten Verarbeitungslauf (oder auch erst morgen) eine neue Probeabrechnung machen.
Ich habe gestern die Stammdaten erfasst und ins RZ gesendet, heute noch einmal eine Probeabrechnung angestoßen. Leider kommt immer noch das Fehlerprotokoll.
Ok oft hilft das ja.
Vielleicht klappt es wenn man über Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Ersteintrittsdatum auch mit 2.11. belegt und dann den Haken im Feld darunter setzt.
Ich versuche es damit und werde berichten.
Leider ohne Erfolg, Fehlermeldung bleibt bestehen.
Muss ich Daten bei der Fehlzeit erfassen?
Und wenn ja, welchen Grund muss ich angeben?
In Menuepunkt "Mutterschutz", wo Sie das Beschäftigungsverbot erfasst haben, gibt es den Button "Übernahme in Fehlzeiten" - den anklicken reicht.
Habe ich schon gemacht, die Mutterschutzfrist wurde auch in die Fehlzeiten übernommen. Aber nicht das Beschäftigungsverbot.
Ich habe den Button noch einmal angeklickt.
Meldung "Alle vorhandenen Zeiten wurden bereits übernommen".
Dann passt das. Muss nicht zusätzlich in den Fehlzeiten erfasst werden.
Ich denke, dass sich die DATEV bald melden wird. Irgendwie etwas tricky diese Angelegenheit. Danke für die Unterstützung.
Hallo,
ist das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich überhaupt entstanden? Sie konnte die Arbeit ja gar nicht aufnehmen und hat keinen Tag gearbeitet?
Ich kenn nur die Fälle krank bei Arbeitsbeginn und hier verschiebt sich dann das svrechtliche Eintrittsdatum nach hinten.
Viele Grüße
Gilt wohl für eine Risikoschwangerschaft nicht, bin aber auch kein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.
Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.
Warum auch nicht, er bekommt ja 120% des Bruttolohnes erstattet.
Folgende Beträge werden erstattet:
Der während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gezahlte Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld (Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Nettoentgelt), das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt, die auf dieses Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in tatsächlicher Höhe.
Stimmt, der Arbeitgeber bekommt seine Lohnkosten zu 100 % erstattet.
....Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.
Ich würde zusätzlich zu allen bisher schon getätigten Stammdateneingaben das Gehalt über eine extra Lohnart /Stammlohnart 889 berechnen lassen.
Hoffe das jetzt einen Abrechnung erstellt wird.
Ich würde zusätzlich zu allen bisher schon getätigten Stammdateneingaben das Gehalt über eine extra Lohnart /Stammlohnart 889 berechnen lassen.
Hoffe das jetzt einen Abrechnung erstellt wird.
Nach Rücksprache mit der DATEV ist eine Abrechnung ab November 2019 erst möglich, da das Ereignis sich in der Zukunft (Beginn der Beschäftigung) befindet. Ich werde in der nächsten KW eine erneute Probeabrechnung abrufen und hoffe auf ein positives Ergebnis...
Werde auf jeden Fall berichten...
Ich habe soeben eine neue Probeabrechnung angestoßen, hat alles funktioniert.
Der AAG-Antrag wurde ordnungsgemäß erstellt und die Fehlermeldung ist nicht mehr aufgetreten.