abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beschäftigungsverbot bei Beginn der Beschäftigung

19
letzte Antwort am 04.11.2019 09:40:14 von Corinna0865
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 20
923 Mal angesehen

Hallo,

bei einem Mandanten ist eine neue Mitarbeiterin angestellt worden. Arbeitsvertrag wurde im Juni 2019 unterschrieben. Beschäftigungsbeginn ist der 02.11.2019. Die neue Mitarbeiterin hat dem Unternehmen ein Attest von der Frauenärztin vorgelegt (individuelles Beschäftigungsverbot: Jede Tätigkeit ist verboten bis zum Beginn der Mutterschutzfrist).

Es wurden alle Angaben erfasst und eine Probeabrechnung abgerufen.

Folgende Fehlermeldung kommt von DATEV:

Der Beginn der Beschäftigung ist nicht vorhanden oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die Übermittlung des Erstattungsbetrages nach dem AAG-Verfahren zwingend erforderlich. Bitte korrigieren Sie Ihre Angabe.

Der Beginn der Beschäftigung wurde mit dem 02.11.2019 erfasst und ist auf der Probeabrechnung ausgewiesen.

Für eine Weiterhilfe wäre ich sehr verbunden.

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 20
504 Mal angesehen

Was haben sie als Datum für den Beginn des Beschäftigungsverbotes erfasst?

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 20
504 Mal angesehen

Ich habe als Datum für den Beginn des Beschäftigungsverbots das Eintrittsdatum genommen, also den 02.11.2019.

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 20
504 Mal angesehen

Hm. OK. Das hätte ich auch so gemacht.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
beng
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 20
504 Mal angesehen

Ich würde mal nur die Stammdaten senden und dann nach dem nächsten Verarbeitungslauf (oder auch erst morgen) eine neue Probeabrechnung machen.

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 20
504 Mal angesehen

Ich habe gestern die Stammdaten erfasst und ins RZ gesendet, heute noch einmal eine Probeabrechnung angestoßen. Leider kommt immer noch das Fehlerprotokoll.

0 Kudos
beng
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 20
504 Mal angesehen

Ok oft hilft das ja.

Vielleicht klappt es wenn man über Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Ersteintrittsdatum auch mit 2.11. belegt und dann den Haken im Feld darunter setzt.

418130_pastedImage_2.png

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 20
504 Mal angesehen

Ich versuche es damit und werde berichten.

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 20
504 Mal angesehen

Leider ohne Erfolg, Fehlermeldung bleibt bestehen.

Muss ich Daten bei der Fehlzeit erfassen?

Und wenn ja, welchen Grund muss ich angeben?

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 20
504 Mal angesehen

In Menuepunkt "Mutterschutz", wo Sie das Beschäftigungsverbot erfasst haben, gibt es den Button "Übernahme in Fehlzeiten" - den anklicken reicht.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 20
504 Mal angesehen

Habe ich schon gemacht, die Mutterschutzfrist wurde auch in die Fehlzeiten übernommen. Aber nicht das Beschäftigungsverbot.

Ich habe den Button noch einmal angeklickt.

Meldung "Alle vorhandenen Zeiten wurden bereits übernommen".

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 12 von 20
504 Mal angesehen

Dann passt das. Muss nicht zusätzlich in den Fehlzeiten erfasst werden.

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 20
504 Mal angesehen

Ich denke, dass sich die DATEV bald melden wird. Irgendwie etwas tricky diese Angelegenheit. Danke für die Unterstützung.

0 Kudos
kleinerotehexe
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 20
504 Mal angesehen

Hallo,

ist das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich überhaupt entstanden? Sie konnte die Arbeit ja gar nicht aufnehmen und hat keinen Tag gearbeitet?

Ich kenn nur die Fälle krank bei Arbeitsbeginn und hier verschiebt sich dann das svrechtliche Eintrittsdatum nach hinten.

Viele Grüße

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 20
504 Mal angesehen

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/beschaeftigungsverbot-vor-arbeitsantritt-kippt-lohnanspruch-nicht_218_381218.html

Gilt wohl für eine Risikoschwangerschaft nicht, bin aber auch kein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.

0 Kudos
sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 16 von 20
504 Mal angesehen

Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.

Warum auch nicht, er bekommt ja 120% des Bruttolohnes erstattet.

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 20
504 Mal angesehen

Folgende Beträge werden erstattet:

Der während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung gezahlte Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld (Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Nettoentgelt), das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt, die auf dieses Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in tatsächlicher Höhe.

Stimmt, der Arbeitgeber bekommt seine Lohnkosten zu 100 % erstattet.

0 Kudos
brangain
Beginner
Offline Online
Nachricht 18 von 20
504 Mal angesehen

....Mein Mandant möchte der neuen Mitarbeiterin das Gehalt aber zahlen.

Ich würde zusätzlich zu allen bisher schon getätigten Stammdateneingaben das Gehalt über eine extra Lohnart /Stammlohnart 889 berechnen lassen.

Hoffe das jetzt einen Abrechnung erstellt wird.

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 19 von 20
504 Mal angesehen

Ich würde zusätzlich zu allen bisher schon getätigten Stammdateneingaben das Gehalt über eine extra Lohnart /Stammlohnart 889 berechnen lassen.

Hoffe das jetzt einen Abrechnung erstellt wird.

Nach Rücksprache mit der DATEV ist eine Abrechnung ab November 2019 erst möglich, da das Ereignis sich in der Zukunft (Beginn der Beschäftigung) befindet. Ich werde in der nächsten KW eine erneute Probeabrechnung abrufen und hoffe auf ein positives Ergebnis...

Werde auf jeden Fall berichten...

0 Kudos
Corinna0865
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 20
504 Mal angesehen

Ich habe soeben eine neue Probeabrechnung angestoßen, hat alles funktioniert.

Der AAG-Antrag wurde ordnungsgemäß erstellt und die Fehlermeldung ist nicht mehr aufgetreten.

19
letzte Antwort am 04.11.2019 09:40:14 von Corinna0865
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage