Guten Morgen,
ich kann ja bei jedem AN unter Beschäftigung einen Beschäftigungsbetrieb erfassen.
Nun habe ich einen Mandant mit einem Lager wo auch AN arbeiten.
Ich dachte ich lege nochmal einen Beschäftigungsbetrieb mit der selben Betriebsnummer an und richtiger Adresse und ordne diesen den AN zu.
Das geht aber nicht.
Muss ich eine neue Betriebsnummer für das Lager beantragen?
Danke und LG
Geht es nur darum, dass in der Rücksende-Adresse die Anschrift des Lagers steht? Dann sollte das Lager aber auch Post annehmen können. 😉
So lange es keine äußere Notwendigkeit gibt, das Lager als eigenen Betrieb anzumelden (z.B. andere Stadt/Gemeinde als der Hauptbetrieb), würde ich da eher über Abteilungen gehen und die auf der Abrechnung andrucken lassen.
Es geht um die Arbeitsbescheinigung.
Hier hatten wir nun festgestellt, dass hier als Beschäftigungsbetrieb der Hauptbetrieb angegeben ist, obwohl die AN ja im Lager (in einer anderen Stadt) arbeiten.
Diese Adresse ist also falsch.
Die gleiche Betriebsnummer darf nicht bei zwei Beschäftigungsbetrieben erfasst sein.
#LO50810
Probier mal aus:
Und ich hab gerade gesehen, dass du ja eine abweichende Postanschrift angeben kannst, da würde ich dann den Hauptbetrieb eintragen.
Aber müsste nicht, wenn das Lager in einer anderen Stadt ist, ohnehin eine neue Betriebsnummer beantragt werden?
Erläuterung der Betriebsnummernstelle zu mehreren Betriebsnummern: dok_ba031870.pdf (arbeitsagentur.de)
Gute Frage. Ich habe nun mal eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit gestellt