abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beschäftigungsbeginn nachträglich ändern

10
letzte Antwort am 18.10.2024 08:18:19 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Keks2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
358 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

die Krankenkasse eines Mitarbeiters von uns hat uns dazu aufgefordert den Beginn der Beschäftigung zu ändern (Abmeldung mit neuer Anmeldung)

 

Er hat bei uns zum 15.09. angefangen jedoch lief wohl noch sein alter Arbeitsvertrag bis zum 15.09 somit dürfte er bei uns erst zum 16.09 angemeldet werden.

 

Wie kann ich das nun in Datev umsetzten?

 

Vielen Dank!

platinblond
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 11
344 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn nur die SV Meldung zu korrigieren ist.

 

Beschäftigungszeitraum markieren, dann diesen löschen und dann neu erfassen.

In solchen Fällen mach ich mir vorher und nachher Bildschirmausdrucke zur Doku.

Danach Probeabrechnung ob alles passt.

Er storniert die SV Meldungen.

 

Der Steuer Zeitraum wird damit ergänzt.

Unbedingt prüfen.

 

Grüße

Keks2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
336 Mal angesehen

Danke für die schnelle Antwort.

 

Nun habe ich eine darauf aufbauende Frage.

 

Wie kann ich die automatische Nachberechnung von 09 unterdrücken? Weil Datev rechnet jetzt verständlicher weiße nur den Zeitraum vom 16.09.-30.09 ab.

 

Danke nochmal!

0 Kudos
platinblond
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
329 Mal angesehen

Das muss auch passieren.

 

Ich denke die Frage geht dahin:

Er kürzt das Gehalt, es ist ein halbes Gehalt vereinbart.

 

Das fehlende Gehalt mit der Lohnart manuell unter Bewegungsdaten Monat

erfassen.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
323 Mal angesehen

@Keks2024  schrieb:

 

 

Er hat bei uns zum 15.09. angefangen jedoch lief wohl noch sein alter Arbeitsvertrag bis zum 15.09 somit dürfte er bei uns erst zum 16.09 angemeldet werden.

 


Warum? Man kann doch durchaus auch überschneidend beschäftigt sein.

 

Warum kümmert sich die KK schon wieder um Sachen, die diese nichts angehen?

 

Wenn der Arbeitsvertrag ab 15.09.2024 abgeschlossen wurde, ist ZWINGEND eine Anmeldung zum 15.09.2024 vorzunehmen.

Keks2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 11
314 Mal angesehen

Die KK hat mir mitgeteilt, dass der alte AG des Mitarbeiters ihn erst zum 15.09 abgemeldet hat und wir ihn nun zum 16.09 neu anmelden müssten.

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 11
293 Mal angesehen

@Keks2024  schrieb:

Die KK hat mir mitgeteilt, dass der alte AG des Mitarbeiters ihn erst zum 15.09 abgemeldet hat und wir ihn nun zum 16.09 neu anmelden müssten.

 

 


"Die Krankenkasse hat mitgeteilt" ist keine Rechtsgrundlage. Fragen Sie doch mal die Krankenkasse, wo denn geregelt ist, dass eine Anmeldung abweichend vom Arbeitsvertrag erfolgen darf oder sogar muss.

 

Dürfen Sie dann den Mitarbeiter auch an die Krankenkasse schicken, wenn er dadurch weniger Geld bekommt?

 

Und was machen Sie, wenn ein Mitarbeiter beim alten Arbeitgeber noch Resturlaub hat und diesen z.B. vom 15.-30.09.2024 nimmt und Sie ihn am 15.09.2024 neu einstellen? Melden Sie ihn dann erst zum 01.10.2024 an und der Mitarbeiter bekommt für den ersten halben Monat kein Gehalt?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Keks2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
285 Mal angesehen

Da ich recht frisch mit der Lohnabrechnung beutraut wurde kann ich Ihnen das nicht beantworten.

 

Jedoch würde in Ihrem genannten Fall der MA auch mit einer ganz anderen Steuerklasse abgerechnet oder nicht?

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
277 Mal angesehen

@Keks2024  schrieb:

 

Jedoch würde in Ihrem genannten Fall der MA auch mit einer ganz anderen Steuerklasse abgerechnet oder nicht?


Ja, wenn beide Beschäftigung am Monatsende bestehen, müsste eine davon mit Steuerklasse 6 erfolgen. Dies ist aber eine steuerliche Folge und hat für die Sozialversicherung überhaupt keine Bewandtnis.

 

Und wenn ich mein Bespiel ändere und der Mitarbeiter vom 15.-22.09.2024 Urlaub hat und Sie ihn am 15.09.2024 einstellen, können sogar beide Arbeitgeber mit der normalen Steuerklasse abrechnen.

0 Kudos
Keks2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
266 Mal angesehen

Gut zu wissen jedoch werde ich mich erstmal den Angaben der KK "beugen", da ich auch nicht wüsste wie ich das mit der KK sonsten regeln könnte

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 11 von 11
205 Mal angesehen

@Keks2024  schrieb:

da ich auch nicht wüsste wie ich das mit der KK sonsten regeln könnte


Wie @Uwe_Lutz oben sagt, der KK (am Besten per Brief mit Unterschrift von deinem Chef) mitteilen, dass der Arbeitsvertrag zum 15.09. beginnt und somit auch die Anmeldung zum 15.09. erfolgen muss. Wenn sie anderer Ansicht sind, sollen sie bitte die zugrunde liegende Rechtsnorm nennen. Dann ist die Krankenkasse nämlich in der Pflicht. Wenn nichts mehr kommt, kannst du die Forderung ignorieren. Wenn du das jetzt änderst, kann es dir sonst auch bei der nächsten Prüfung um die Ohren fliegen.

Und generell als Tipp: nicht von den Krankenkassen gängeln lassen. Die können auch intern die nötigen Meldungen erzeugen um so Probleme zu "lösen". Machen sie aber nicht gerne, weil das Arbeit für sie bedeutet - wenn man die Arbeit auf dich abwälzen kann, ist das viel angenehmer. Und verschiebt außerdem die Verantwortung, wenn es dann doch nicht stimmt. 😉

10
letzte Antwort am 18.10.2024 08:18:19 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage