Hallo,
bei einem Mandanten möchte eine Mitarbeiterin, die sich in Elternzeit befindet, ab dem 01.02.2017 für 10 Std./Woche arbeiten. Ist es ratsam, diese Beschäftigung unter einer neuen Pers.-Nr. zu führen oder sollte ich die Daten der bestehenden Pers.-Nr. einfach ändern? Danke im Voraus.
Grüße Heike B
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Brode,
ich denke nicht, das das geht oder auch nur empfehlenswert ist.
Die Arbeitnehmerin hat ja noch ein, wenn auch ruhendes, Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem Mandanten. Sie jetzt als Minijobber anzumelden ist meiner Meinung nach nicht möglich, da man ja nicht ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis und einen Minijob bei dem gleichen Arbeitgeber haben kann.
Vielmehr würde die Elternzeit in dem Moment enden und sie würde als Teilzeitkraft wieder eingestellt. Soweit zumindest mein Kenntnisstand. Auch, da Nebeneinkünfte ja auf das Elterngeld angerechnet werden, ist es wichtig, das der Fall korrekt abgerechnet wird.
Viele Grüße.
Hallo Frau Brode,
dieser Fall ist tatsächlich einer der wenigen wo sogar die Datev die Vergabe einer neuen Personalnummer anrät. Anders ist es auch aus den von Frau Baers angegebenen Gründen nicht möglich. Elternzeit ist ja nur ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnissen.
Also eindeutig: Neue Personalnummer.
Gruß
Hallo Frau Brode,
Ihnen kann schneller und besser geholfen werden, wenn Sie bereits in der Überschrift angeben, mit welchem Programm Sie arbeiten. Sie erleichtern damit auch den Helfenden die Unterstützung.
Hier finden Sie insgesamt Erläuterungen zur Elternzeit:
Elternzeit - Lexikon Lohn und Personal
Im Punkt 8 finden Sie auch den Hinweis, dass während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung - auch beim gleichen Arbeitgeber - möglich ist.
Erläuterungen zu den Einrichtungen in Lodas finden Sie hier:
Arbeitsunterbrechung (Beispiele für LODAS) (Punkt 4)
Geringfügige Beschäftigung (Beispiele für LODAS) (Punkt 2.7)
Für Lohn und Gehalt hier:
Mutterschutz und Elternzeit (Beispiele für Lohn und Gehalt) (Punkt 7)
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich!
Vielen Dank für Ihre Hinweise (darauf werde ich in Zukunft achten) und Ihre Mühe bei den Hinweisen zu den Erläuterungen von DATEV, aber bezüglich der Einrichtung einer neuen Personal-Nummer hat es nicht weitergeholfen.
Im Lexikon geht es um die rechtlichen Grundlagen und bei Arbeitsunterbrechung unter Punkt geht es um die Einrichtung der Elternzeit an sich - das habe ich ja bereits erledigt.
Trotzdem nochmals vielen Dank!
Noch ein andere Frage: Woraus ersehen Sie meinen vollen Namen?
Gruß Heike B
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Hallo Frau Brode,
im Normalfall hätte ich Sie nicht mit Ihren vollen Namen angesprochen, aber er wurde bereits in der ersten Antwort genannt, daher erübrigte es sich.
Die Hinweise zur rechtlichen Grundlage erfolgten aufgrund dieser Antwort:
Sie jetzt als Minijobber anzumelden ist meiner Meinung nach nicht möglich, da man ja nicht ein SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis und einen Minijob bei dem gleichen Arbeitgeber haben kann.
In diesen beiden Dokumenten war der Hinweis unter den genannten Punkten:
Geringfügige Beschäftigung (Beispiele für LODAS) (Punkt 2.7)
Für Lohn und Gehalt hier:
Mutterschutz und Elternzeit (Beispiele für Lohn und Gehalt) (Punkt 7)
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank, ich bin ja blind gewesen!!
Hallo Herr Reich,
nochmals vielen Dank für Ihre Mühe. Nach nochmaligem Nachlesen habe ich jetzt festgestellt, dass ich doch dieselbe Personal-Nummer verwenden muss, denn es handelt sich nicht um einen Mini-Job. Das hatte ich in meiner Frage nicht deutlich gemacht. Ja, hier zahlt ein Arbeitgeber dann doch um einiges mehr als den Mindestlohn.
Danke nochmals an alle!
Gruß Heike B
Hallo,
ich bin bei meiner Antwort natürlich von einem Minijob ausgegangen.
Sorry dann für die "falsche" Antwort.
Viele Grüße