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Beschäftigung von ausländischen Pflichtpraktikanten

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letzte Antwort am 28.08.2019 11:44:26 von michaelplein
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juliacordura
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Beschäftigung von ausländischen Pflichtpraktikanten? In meinem vorliegenden Fall wird eine Praktikantin über Erasmus+ vermittelt und die andere über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.

Für eine Antwort bin ich dankbar.

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

Ausländische Praktikanten

Der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt. Für Praktikanten, die in ihrem Heimatland eingeschrieben sind und in Deutschland arbeiten, gelten also die gleichen Regelungen wie für Studenten aus Deutschland. In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika während des Studiums (Zwischenpraktika) sind somit unabhängig von ihrer Dauer und der Höhe des Arbeitsentgelts versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.


Ich hoffe, das beantwortet die Frage.
Gruß

brooke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 8
231 Mal angesehen

Hält der ausländische Student sich nur zum Zwecke der Ableistung eines Praktikums in Deutschland auf, ist der Nachweis der Einschreibung an der Hoch- bzw. Fachhochschule im Ausland zu erbringen.

juliacordura
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr

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michaelplein
Beginner
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Nachricht 5 von 8
232 Mal angesehen

Hallo zusammen,

vielleicht kann ich mich hier noch dranhängen mit einer Frage:

Wir beschäftigen seit diesem Monat einen Praktikanten aus UK, es ist ein Pflichtpraktikum, also versicherungsfrei. In LODAS muss ich aber dennoch eine Krankenkasse angeben, sonst wird nicht abgerechnet.

Hatte schon bei der Techniker angefragt, die meinen es muss bei keiner Kasse angemeldet werden, weil ja keine Beiträge fließen.

Kann ich hier z.B. einfach die Bundesknappschaft angeben?

Danke für eure Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

kann in diesem Fall ein Mitglied der Community eine Hilfestellung geben?

Alternativ wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihres Sachverhaltes an die Bundesknappschaft.

Beste Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
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Guten Morgen,

da der Praktikant ja nicht meldepflichtig sein soll, wäre es vollkommen egal, welche Krankenkasse Sie auswählen. Es wird ja keine Meldung dort hin geschickt.

Viele Grüße

T. Reich

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michaelplein
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen.

Ok, ich habe jetzt einfach mal die AOK angegeben.

Dann dürfte ja nichts passieren wenn sowieso keine Meldung generiert wird.

Danke!

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7
letzte Antwort am 28.08.2019 11:44:26 von michaelplein
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