Hallo,
ich habe einen Mandanten der den Abzug der unbezahlten Urlaubstage wie folgt berechnet:
Monatslohn ./. 20,75 (durchschnittliche AT Bayern 2025) x UU Tage
Kann ich diese Formel nur für unbezahlten Urlaub hinterlegen oder muss das immer manuell berechnet werden?
Vielen lieben Dank
Hallo,
Auf Mandantenebene findest Du unter Mandantendaten / Anpassung Lohnarten / Abrechnungsparameter die Teilmonatsberechnung, welche auch bei anteiliger Abrechnung im Eintritts- und Austrittsmonat oder für den Verdienstausfall bei krankem Kind Anwendung findet. Da Dein Mandant mit einem Durchschnittswert rechnet, könnte man ihm ja auch vorschlagen, zukünftig mit der Methode Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30 Kalendertage abzurechnen. Ausser im Februar kommt diese Methode sicherlich am besten in diese Richtung.
. Da Dein Mandant mit einem Durchschnittswert rechnet, könnte man ihm ja auch vorschlagen, zukünftig mit der Methode Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30 Kalendertage abzurechnen. Ausser im Februar kommt diese Methode sicherlich am besten in diese Richtung.
Warum nicht durch Arbeitstage (-Stunden) des Monats x ausgefallene Arbeitstage (-stunden) des Monats. Das ist für den AG viel günstiger und entspricht den 20,75 TAgen in Bayern, sonst 21,6 NRW
@Sandy-11 schrieb:Hallo,
ich habe einen Mandanten der den Abzug der unbezahlten Urlaubstage wie folgt berechnet:
Monatslohn ./. 20,75 (durchschnittliche AT Bayern 2025) x UU Tage
Kann ich diese Formel nur für unbezahlten Urlaub hinterlegen oder muss das immer manuell berechnet werden?
Vielen lieben Dank
Man kann auf Mandantenebene 2-3 Formeln für Arbeitstage auswählen. Bitte mal prüfen. Macht aber nur Sinn, wenn alle AN gleich behandelt werden.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten, damit komme ich erstmal zurecht.
Gruß Sandy