Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Betrieb wurde zum 31.3.2021 abgemeldet.
Kurzarbeit: September 2020 bis Ende Februar 2021 (Aufgrund Kündigung Arbeitnehmer zu Ende Februar 2021)
Wie wird dann die Urlaubsabgeltung für die Resturlaubstage berechnet?
Nehme ich dann das Gehalt von Januar 2021 bis März 2021 mit dem bisherigen Bruttolohn vor Kurzarbeit?
Oder wie wird das dann berechnet?
Noch was anderes man nimmt immer die Arbeitstag und nicht Kalendertage für den Durchschnitt richtig?
Danke
Hallo,
wie in diesem Fall die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt mit einem Arbeitsrechtler auf.
Wie Sie Urlaubsabgeltungen in LODAS abrechnen können, finden Sie im Hilfedokument 5303388.
Zur Berechnung ist das ungekürzte Bruttoentgelt anzusetzen. Viel spannender erscheint mir die Frage, wie hoch der Anspruch in Tagen ist. Nach aktuellen Urteilen entsteht für Monate mit "Kurzarbeit Null" kein Urlaubsanspruch. Darüber hinaus dürfte es schon sehr individuell werden.
Zur Frage betreffend Arbeits- oder Werktage: es kommt hier darauf an, ob wir bei dem Arbeitnehmer von einer 5- oder 6-Tage-Woche reden.
Hallo,
hier ist die von mir verwendete Berechnungsvorschrift:
Berechnungsgrundlage für Urlaubsentgelt (siehe dazu Lexikon für das Lohnbüro 2016, Seite 849f):
Berechnungszeitraum sind die letzten 13 Wochen; aus Praktikabilitätsgründen geht man von den Gehältern der letzten drei Monaten aus.
Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche wird das Gehalt der letzten drei Monate durch 65 geteilt (13 Wochen mal 5 Arbeitstage/Woche), um das Urlaubsentgelt für einen Urlaubstag zu berechnen.
Viele Grüße