Hallo!
Eine Mitarbeiterin hat im Februar 4 Tage ihr Kind coronabedingt zu hause betreut.
Ich habe "Kinderpflege mit Krankengeld" eingetragen.
Die Mitarbeiterin bekommt einen Festbezug i.H.v. 1.975 €/Monat zzgl. VWL von 26,59 €.
Im Protokoll stehen nun u.a. folgende Werte:
SV-Brutto ungekürzt / voller Monat: 1.506,59 €
SV-Brutto gekürzt: 1.302,45 €
Wieso erscheint dort nicht die Summe aus Festbezug+VWL = 2.001,59 €?
Was und wieso wird gekürzt (obwohl "ungekürzt" da steht)? Und mit welcher Einstellung kann ich das verhindern?
Viele Grüße
myview
Ergänzung:
Ich habe herausgefunden, dass der Festbezug auf 1.480 € gekürzt wird.
Zzgl. VWL 26,59 € ergibt sich der Betrag von 1.506,59 €.
Aber warum wird der Festbezug um 25% gekürzt??
Und warum wird von diesem gekürzten Betrag noch mal gekürzt?
Viele Grüße
myview
Ich habe selbst eine Teilantwort gefunden:
Als Arbeitstage waren Di - Fr hinterlegt. Das Kinderkrankengeld bezog sich aber auf Mo - Do. Es stellte sich heraus, dass richtig gerechnet wird, wenn als Fehlzeiten nur die tatsächlichen Arbeitswochentage betroffen sind.
Möglicherweise erklärt der Umstand, dass die Fehlzeiten sowohl Arbeits- als auch Nicht-Arbeitstage betroffen haben, auch die doppelte Kürzung. Rechnerisch nachvollziehen konnte ich es nicht.
Fazit:
Ich konnte das Problem umschiffen, aber nicht nachvollziehen.
Hallo,
ich habe auch das Problem. Die Mitarbeiterin arbeitet pro Woche von Mo-Do, hat 3 Tage, an denen sie gearbeitet hätte, die Kinder betreut und möchte nun die Berechnung erklärt haben. Das Brutto-Arbeitsentgelt EUR 50,43 des DÜ-Protokolls EEL Kinderkrankengeld kann ich mir anhand der Dok.-Nr. 5303308 erklären, aber wie errechnet sich das Netto - EUR 19,13 ? Hat es vielleicht mit der 4-Tage-Woche zu tun ?
Hinterlegt ist die Formel in den Mand.-Daten : Betrag x zu bezahlende Kalendertage/tats. Tage im Monat.
Wie geschrieben, den Brutto-Wert EUR 50,43 konnte ich errechnen.
Viele Grüße
A. Thun
Hallo,
das Netto können Sie über das Programm LOVOR nachvollziehen. Vom Bruttoverdienst werden die Steuer und Sozialversicherungswerte abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider haben wir Lovor nicht, aber ich habe mir die Dok.-Nr. 5303308, Pkt. 3.2.3 nochmals genauer angeschaut. Die Errechnung des Brutto-Wertes war ich schon klar gekommen, aber nicht mit dem Netto-Wert. Nun konnte ich es mir erklären.
Die Rechenbeispiele in den Dok.-Nrn. wären mit Bespielen einer Abrechnung einfacher nachzuvollziehen. Ich konnte mit dem Wert "Netto aus Gehalt gekürzt" erstmal nichts anfangen.
Nun kann ich der Mitarbeiterin alles erklären.
Vielen Dank, Ihnen noch eine schöne Woche.
Viele Grüße
A. Thun