Guten Tag,
1 MA zahlt einmal jährlich zusätzlich in eine BAV insgesamt 613,55 € = 521,52€ Gehaltsverzicht +92,03 € AG
Pauschalversteuerung nach §40b. Kann mir jemand erklären wie das Programm diesen Abwälzungsbetrag berechnet.
Ich komme einfach nicht auf den Betrag von 138,03€
613,55€ x 0,20 LST = 122,71€
122,71€ x 0,09 KST = 6,75€
133,75€
Wo ist hier mein Denkfehler?
Vielen Dank schon mal vorab.
Irene Frangioudakis
Moin,
bei der Pauschalversteuerung fällt weiterhin 5,5% Solidaritätszuschlag an. Dieser beträgt 5,5% auf € 122,71 = € 6,75.
Diesen Betrag haben Sie in Ihrer Berechnung als 9% Kirchensteuer genannt - dies wäre aber rechnerisch falsch.
Bei der Pauschalversteuerung berechnet sich die pauschale Kirchensteuer allerdings nicht mit den normalen Prozentsätzen sondern abhängig vom Bundesland mit reduzierten Werten. siehe z.B. bei Haufe: Kirchensteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren / 2 Pauschale Kirchensteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Mit 7% pauschaler Kirchensteuer ergäbe sich:
20% LSt auf € 613,55 = € 122,71
5,5% SolZ auf € 122,71 = € 6,75
7% KiSt auf € 122,71 = € 8,57
Summe € 138,03
Hallo,
ok, verstehe. Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
M.f.G.