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Berechnung Abwälzungsbetrag DV unklar

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letzte Antwort am 15.12.2022 07:33:13 von Fraggelinchen
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Fraggelinchen
Beginner
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Guten Tag,

 

1 MA zahlt einmal jährlich zusätzlich in eine BAV insgesamt 613,55 € = 521,52€ Gehaltsverzicht +92,03 € AG

Pauschalversteuerung nach §40b. Kann mir jemand erklären wie das Programm diesen Abwälzungsbetrag berechnet.

Ich komme einfach nicht auf den Betrag von 138,03€ 

Fraggelinchen_0-1671029503787.png

Fraggelinchen_1-1671029888141.png

 

613,55€ x 0,20 LST = 122,71€
122,71€ x 0,09 KST =    6,75€

                                  133,75€

 

Wo ist hier mein Denkfehler?

 

Vielen Dank schon mal vorab.

 

Irene Frangioudakis

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
271 Mal angesehen

Moin,

 

bei der Pauschalversteuerung fällt weiterhin 5,5% Solidaritätszuschlag an. Dieser beträgt 5,5% auf € 122,71 = € 6,75.

 

Diesen Betrag haben Sie in Ihrer Berechnung als 9% Kirchensteuer genannt - dies wäre  aber rechnerisch falsch.

 

Bei der Pauschalversteuerung berechnet sich die pauschale Kirchensteuer allerdings nicht mit den normalen Prozentsätzen sondern abhängig vom Bundesland mit reduzierten Werten. siehe z.B. bei Haufe: Kirchensteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren / 2 Pauschale Kirchensteuer | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Mit 7% pauschaler Kirchensteuer ergäbe sich:

 

20% LSt auf € 613,55 = € 122,71

5,5% SolZ auf € 122,71 = € 6,75

7% KiSt auf € 122,71 = € 8,57

 

Summe € 138,03

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Fraggelinchen
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,

 

ok, verstehe. Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe. 

 

M.f.G.

 

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letzte Antwort am 15.12.2022 07:33:13 von Fraggelinchen
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