Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, der TVÖD-Anwender ist. Wir zahlen dieses Jahr erstmalig die Jahressonderzahlung nach TVÖD-VKA-B. Bislang gab es eine losgelöste Regelung. Nun gibt es Uneinigkeit, ob bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage auch Zuschläge (Samstag, Sonntag, Nacht, Feiertag), die im Zeitraum Juli bis September erarbeitet wurden, berücksichtigt werden oder nicht.
Vielen Dank & Grüße
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