Hallo zusammen,
hattet ihr den Fall schon einmal?
Wir sind selbstabrechnender Mandat im Schätzverfahren. Aufgrund Urlaubs musste ich den Mai jedoch bereits jetzt abrechnen. Bitte nicht wundern.
Jetzt hatte ich ein Problem: Ein Mitarbeiter hat seine Krankenkasse zum 01.04. gewechselt. Die neue Krankenkasse hat mir aber erst nach der April-Abrechnung geschrieben, dass der Mitarbeiter zu ihnen gewechselt ist. Der MA ist der Einzige, der bei dieser KK ist.
Eine Wiederholungsabrechnung von dem Mitarbeiter habe ich nicht gemacht, da ich dachte, dass sich das bei der Mai-Abrechnung automatisch korrigiert. Es wurde jedoch kein korrigierter Beitragsnachweis für April bzw. Mai erstellt. Auf dem Beitragsnachweis Juni ist eine Restbeitragsberechnung für Mai. Diese beinhaltet die Werte von April und Mai. Ich habe ehrlich gesagt naiverweise gedacht, dass der Beitragsnachweis Mai korrigiert wird, da wir die neue KK im April eingetragen haben.
Ein Versuch der manuellen Korrektur vom Beitragsnachweis Mai durch Wiederholungsabrechnung funktioniert nicht, da der Mai bereits abgerechnet ist.
Ich habe mit der Krankenkasse telefoniert und durfte denen den Beitragsnachweis Juni samt Beitragsnachweis-Erläuterung per Mail schicken. Ich hoffe, dass das soweit für die KK passt.
Meine Frage an euch: Wie hätte ich richtig vorgehen müssen?
Bei der Mai-Abrechnung die Werte von April und Mai händisch ausrechnen und als „voraussichtliche Beitragsschuld“ eingeben, oder?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
April ist durch und bleibt wie er ist.
VOR der Mai-Abrechnung einen Schätzbeitragsnachweis erstellen (mit den zu erwartenden April/Maidaten), dann Mai-Abrechnung machen.