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Beitragspflicht von Einmalzahlung während der Wiedereingliederung

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letzte Antwort am 05.04.2023 14:51:17 von Matthias_Platz
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Beginner
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Guten Morgen zusammen,

 

wir haben ein Mandat übernommen, bei dem ein Mitarbeiter im Jahr 2020 in den Krankgeldbezug gefallen ist und im Februar 2021 seine Wiedereingliederung begonnen hat.

 

Der Mitarbeiter hat während der Wiedereingliederung, welche über mehrere Monate ging (Februar – Dezember 2021), folgenden Zahlungen vom AG erhalten:

 

  1. Umsatzprovisionen (April, September, November)
  2. monatlich einen Fahrkostenzuschuss (da er mit privatem PKW zu den Kunden gefahren ist)
  3. eine Urlaubsabgeltung (für die Urlaubstage die er im Jahr 2020 aufgrund der Krankheit nicht mehr nehmen konnte)
  4. Urlaubsgeld

 

Alle Zahlungen wurden steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Nun hat sich die Krankenkasse bei uns gemeldet und bittet um Prüfung der Beitragspflicht, da die DRV der Meinung ist, dass die Sonderzahlungen (die Umsatzprovisionen, die Urlaubsabgeltung und das Urlaubsgeld) Beitragsfrei sind.

 

Leider hat bei uns bisher niemand einen Mitarbeiter in der Wiedereingliederung abgerechnet und aus dem Internet und den Gesetzen werden wir nicht wirklich schlau, ob die Einmalzahlungen tatsächlich Beitragsfrei sind.

 

Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich und kann uns hierbei weiterhelfen?

 

Vielen Dank im Voraus!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

 

grundsätzlich gilt: Ein Einmalbezug kann auch während einer Unterbrechung abgerechnet werden. Gibt es im aktuellen Jahr aufgrund einer Unterbrechung (z. B. durch den Ausfallschlüssel K6) keine Sozialversicherungstage, fallen für einen Einmalbezug keine Sozialversicherungsbeiträge an. Eine Ausnahme kann die Abrechnung eines Einmalbezugs im ersten Quartal (Märzklausel) sein.


Bitte beachten Sie die Informationen im Dokument Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Unterbrechung (1006633).


Um Ihren geschilderten Sachverhalt individuell prüfen zu können, bitten wir Sie sich über die üblichen Servicekanäle direkt an uns zu wenden.


Bitte halten Sie zuvor ggf. nochmal mit der Krankenkasse Rücksprache, ob hier wirklich die laufenden Bezüge sv-pflichtig und die Einmalbezüge beitragsfrei abgerechnet werden sollen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.04.2023 14:51:17 von Matthias_Platz
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