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Beitragsnachweise trennen - Lohn & Gehalt

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letzte Antwort am 18.07.2022 18:01:56 von Stehimwald
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sayuriisun
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Liebe Community,

meine Aufgabe ist es, beim laufenden Lohn bei einer Krankenkasse den Beitragsnachweis zu trennen. Hierzu stehen mir über ITSG zwei verschiedene Absendenummern zur Verfügung.

Außerdem ist es wichtig noch zu erwähnen, dass hier mit auch mit verschiedenen Banken gearbeitet wird.

(Betrag x über Bank xxx und Betrag y über Bank yyy Krankenkasse Barmer z.B.)

Warum das ganze? Ich habe drei verschiedene Abteilungen davon muss ich allerdings nur eine gesondert trennen. Der Lohn läuft nur über eine Betriebsnummer.

Meine Frage daher an euch, ist es möglich beim laufenden Lohn ohne separat andere Programme zu benutzen möglich den Beitragsnachweis getrennt auszuweisen?

Ich bedanke mich bei euch im Voraus.

Liebe Grüße

SayuriiSun

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
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Hallo SayuriiSun,

gesonderte Absendernummern von der ITSG werden in den elektronischen Meldeverfahren im Programm Lohn und Gehalt nicht unterstützt.

Sie können in Lohn und Gehalt pro Krankenkasse mehrere Beitragsnachweise erstellen.

Legen Sie dazu bei dem Mandanten unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Krankenkasse nochmal an. Prüfen Sie unter Mandantendaten | Organisationseinheiten, ob die Krankenkasse ggf. in einem weiteren Beschäftigungsbetrieb vorliegt.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Sie bei der neuen Anlage der Krankenkasse neben der Betriebsnummer der Krankenkasse eine weitere KK-Nr. anlegen.

Erfassen Sie eine abweichende Beitragskontonummer (z. B. -01 oder -02 nach der bisherigen Beitragskontonummer). Durch diese Unterscheidung werden zwei Beitragsnachweise für die Krankenkasse erstellt.

Hinterlegen Sie in den Stammdaten des Mitarbeiters unter Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Krankenkasse. Prüfen Sie, ob unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Umlage/Erstattung eine abweichende Umlagekasse hinterlegt ist. Hinterlegen Sie hier ggf. auch einen neuen historischen Stand.

Sie können je angelegter Krankenkasse eine Krankenkassen-Bankverbindung hinterlegen. Unterschiedliche Mandanten-Bankverbindungen für Überweisungen an die Krankenkassen können Sie in Lohn und Gehalt nicht erfassen.

Beachten Sie bitte die Besonderheiten bei Beitragsnachweis-Schätzungen im Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung unter Punkt 2.7.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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sayuriisun
Einsteiger
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Hallo Frau Hien,

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Hier hätte ich dann noch eine weitere Frage und zwar ist es so, dass eine Mitarbeiterin über zwei Abteilungen verteilt arbeitet (z.B. 10 Std. Abteilung 1 und 20 Std. Abteilung 2, hier gleiche Betriebsnummer).

Kann ich hier die Lohnabrechnung in irgendeiner Hinsicht splitten, sodass getrennte Überweisungen als auch Beitragsnachweise erstellt werden?

Wenn ich eine weitere Personalnummer anlege möchte er natürlich beide Personalnummern anmelden.

Ich bedanke mich auch hier im Voraus.

Liebe Grüße

SayuriiSun

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo SayuriiSun,

eine Mitarbeiterin wird über zwei Abteilungen mit gleicher Betriebsnummer abgerechnet. Nun soll die Lohnabrechnung aufgeteilt werden, damit getrennte Überweisungen erstellt werden.

Eine Aufteilung der Überweisung sowie der Beitragsnachweise für die Krankenkasse kann über eine Personalnummer nicht abgebildet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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sayuriisun
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Vielen Dank Frau Hien!

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Stehimwald
Einsteiger
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Kleiner (nachträglicher) Vorschlag:

Vielleicht könnte man in so einem Fall für den ersten Teil der Stunden eine Probeabrechnung erstellen und diese Summe bereits überweisen.

Anlegen als "Vorschuss", damit dieses Geld nicht noch einmal an den MA rausgeht, wenn dann die Komplettabrechnung folgt.

Für die getrennte Buchung im Betrieb könnten variierte Kostenstellen je Stundenart/Betriebsteil verwendet werden.

Nur mit dem separaten Beitragsnachweis wird es so nichts. Aber man kann einstellen, dass auf dem Lohnschein ganz unten die anfallenden AG-SV-Anteile ausgewiesen stehen: auch auf der Probeabrechnung, die dann die SV-Anteile für den ersten Teil der Stunden anzeigt.

Das sah ich in einem der Mandanten, die ich übernommen habe; leider fand ich noch nicht heraus, wo man das einstellt.

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letzte Antwort am 18.07.2022 18:01:56 von Stehimwald
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