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Beitragsnachweise konsolidieren für Zahlstellen

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letzte Antwort am 28.06.2021 17:51:54 von ckroell
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ckroell
Beginner
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Nachricht 1 von 5
215 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich rechne einen Mandanten mit Versorgungsbezügen auf LODAS ab.

Seit zwei Monaten werden allerdings keine Beitragsnachweise mehr an eine Krankenkasse übermittelt. Diese ist seit Jahren bei 1 Arbeitnehmer hinterlegt. Im April kam auf Grund einer rückwirkenden Änderungen ab 01/2020 zu dieser Krankenkasse ein weiterer Arbeitnehmer hinzu. Seit dem wird der Beitragsnachweis nicht mehr an die Krankenkasse übermittelt. Eine Zahlung wird erstellt und ich bekomme mit den Papierunterlagen einen Hinweis auf dem BN, dass diese nicht übermittelt werden. 

Ich kann hier eine Übermittlung über SVnet machen, aber das ist ja nicht Sinn der Sache. 

Es gibt hier nur einen Beschäftigungsbetrieb. Kann ich hier mit einer Konsolidierung helfen? Wenn ja, wie?

 

Vielen Dank für eine Rückmeldung. 

 

Grüße

Christine Kröll

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 5
209 Mal angesehen

Was steht denn im Fehler- und Hinweißprotokoll zur der Krankenkasse? Kann es sein, dass die Betriebsnummer der Krankenkasse nicht mehr aktuell ist?

MfG
T.Kahl
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ckroell
Beginner
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Nachricht 3 von 5
203 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe die Fehlermeldung beigefügt. Die Betriebsnummer der Krankenkasse ist noch aktuell. Es handelt sich hier um die BKK SBK. 

 

Grüße

Christine Kröll

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
176 Mal angesehen

Hallo Frau Kröll,


auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll wird auf den Beschäftigungsbetrieb 1 und 0 hingewiesen. Dies lässt darauf schließen, dass das Programm bei einem oder mehreren Mitarbeitern nicht auf den Beschäftigungsbetrieb zugreifen kann.


Prüfen Sie bei Ihren Mitarbeitern, ob der Beschäftigungsbetrieb unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben korrekt hinterlegt ist.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ckroell
Beginner
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Nachricht 5 von 5
165 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel, 

 

wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht 😉

 

Ich habe nun den Beschäftigungsbetrieb bei dem Arbeitnehmer hinterlegt. Ich werde die Abrechnung 07/2021 abwarten. Wenn hier keine Fehlermeldungen mehr kommen ist alles ok. 

 

Vielen Danke erst einmal. 

 

Grüße

Christine Kröll

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letzte Antwort am 28.06.2021 17:51:54 von ckroell
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