Guten Tag,
ich habe einen Mitarbeiter, der ab April 2020 Altersvollrentner ist. Er bekommt aber ab Dezember 2019 aufgrund seiner Pflichtbeitragszeiten schon seine Altersrente.
Was muss ich bei dem PGRS und BGRS beachten?
Meines Wissens müsste der PGRS 120 bis 31.03.20 sein und ab 01.04.20 119.
BGRS jetzt 1111 (oder 3111) und ab 01.04.20 3301?
Und kann ich BGRS und PGRS rückwirkend ändern?
Danke vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich ist bei der Abrechnung eines Altersvollrentners in Lohn und Gehalt zu klären, ob der Mitarbeiter auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Ist dies der Fall hinterlegen Sie den Personengruppenschlüssel 120 und den Beitragsgruppenschlüssel 3101. Zahlt der Mitarbeiter nicht in die Rentenversicherung ein schlüsseln Sie den Personengruppenschlüssel 119 mit dem Beitragsgruppenschlüssel 3301.
Den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel können Sie rückwirkend ändern. Hinterlegen Sie hierzu bitte die Daten mit dem entsprechenden Gültig-Ab-Datum.
Abrechnungsbeispiele finden Sie im Dokument 5303164 - Altersvollrentner/ Rentner (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Unter Punkt 4.3 finden Sie Informationen zur Abrechnung von Arbeitnehmern/Rentnern, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. In diesem Beispiel erfolgt die Abrechnung mit dem Personengruppenschlüssel 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111. Sobald die Regelaltersgrenze erreicht wird und kein Verzicht auf die RV-Freiheit vorliegt, erfolgt die Abrechnung mit dem Personengruppenschlüssel 119 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3301.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG