Hallo liebes Schwarmwissen.
Ich habe wie oben schon genannt die Aufgabe einen GS/GF rückwirkend bis nach 2023 abzurechnen, bzw. seine Beiträge an eine Krankenkasse zu melden. Er war privat Krankenversichert also würden ja nur die Beiträge für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung anfallen meines Wissens nach. ( Falls privat Rentenversichert, fällt dieser auch weg?).
Nun kann man im Lohnprogramm ja nur bis '24 zurück rechnen. Ich weiß es ist ne blöde Frage aber es ist mein erstes Mal : muss ich die Beiträge händisch ausrechnen für jeden Monat ? Ausgehend von seinem Bruttogehalt und den Prozentsätzen die die Krankenkasse in dem Jahr hatte ? In dem SV-Meldeportal kann man ja nur die endgültigen Beiträge eingeben.
Bin für jeden Tipp dankbar, hab Angst da falsche Daten zu übermitteln 😕
Wie hoch ist sein Jahreseinkommen 2023? Er ist grundsätzlich in allen vier Bereichen (KV (bis brutto bis 59.850 €), PV, RV (brutto bis 87.600 €), AV) versicherungspflichtig.
Ich weiß nicht genau, aber versuchen Sie es evtl. mal über das DATEV Programm LOVOR für 2023.
Und fragen Sie auf jeden Fall die zuständige GKV, wie verfahren werden soll.
Aber muss ich ihn denn in allen Versicherungen rückwirkend abrechnen wenn er denn privat Krankenversichert war ? Dann entfällt doch die KV und PV? Das kommt mir irgendwie nicht ganz richtig vor.
Sein Brutto Einkommen betrug 3140 €.
Und was meinst du mit der Zuständigen GKV ? Dadurch dass er ja privat versichert war hat er ja gar keine oder ?
Zur technischen Frage kann ich nichts beisteuern - aber durch die Statusfeststellung wurde die SV-Freiheit verneint und da sich der Arbeitslohn unterhalb der Beitrags-BMG bewegt, ist der Arbeitnehmer Pflichtmitglied in der GKV und die GKV (egal welche) wird die KV/PV-Beiträge nachberechnen. Ich würde demjenigen schleunigst raten seine PKV darüber zu informieren und noch soviel geleistete Beiträge wie nur möglich zurückerstatten zu lassen.
mfg
@BananemitNutella35 schrieb:Aber muss ich ihn denn in allen Versicherungen rückwirkend abrechnen wenn er denn privat Krankenversichert war ? Dann entfällt doch die KV und PV? Das kommt mir irgendwie nicht ganz richtig vor.
Sein Brutto Einkommen betrug 3140 €.
Und was meinst du mit der Zuständigen GKV ? Dadurch dass er ja privat versichert war hat er ja gar keine oder ?
Er muss zwingend eine Mitgliedschaft in einer GKV beantragen, soweit er < 55 Jahre ist. Nur wenn er 2023 > 55 J. alt war, sollte er das mit seiner PKV ausmachen. Aber für die RV + AV braucht er auf jeden Fall eine GKV.