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Beitragsbemessungsgrenze bei 2 Jobs

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letzte Antwort am 22.10.2020 11:12:26 von Lohnbüro80
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Vielleicht kann mir jemand helfen, habe schon so viel gesucht im Lexikon und bei Google.

 

Jemand hat zwei Jobs

 

Job 1 : privat versichert, verdient über der Beitragsbemessungsgrenze (wird nicht von uns abgerechnet)

 

Job 2 : bisher als Geschäftsführer SV frei 1.400 Euro Gehalt

Jetzt zweifelt die Deutsche RV an, dass er als GF der GmbH anzusehen ist.

 

Unser Mandant möchte gerne die Kosten wissen, die auf ihn zukommen würden, falls es eintritt und er würde rückwirkend sv pflichtig werden.

 

Würde der KV Beitrag bei der Nachberechnung wegfallen, da er in dem ersten Job schon über der BBG verdient?

Kann man das irgendwo nachlesen?

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

grundsätzlich bleibt der Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 1 SGB VI krankenversicherungsfrei und pflegeversicherungsfrei. Im Weiteren gibt es ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands diesem Thema vom 20.03.2019:

 

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/rundschreiben/jahrgang-2019/

 

Die Folge wäre, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung nach § 257 Abs. 1 SGB V. Hier wird auch erwähnt, dass die Arbeitgeber anteilig die Zuschüsse zu leisten haben.

 

Viele Grüße

T. Reich

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Vielen Dank!

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letzte Antwort am 22.10.2020 11:12:26 von Lohnbüro80
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