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Beherrschender Gesellschafter Geschäftsführend im Minijob bei anderer Firma

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letzte Antwort am 09.05.2023 12:13:46 von VS1
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VS1
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe Unterlagen zur Neueinstellung erhalten.

Es geht um den alleinigen Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH.

 

Dieser soll nun als Minijobber in der Firma seines Sohnes angelegt werden.

Könnt ihr mir bitte sagen wie ich ihn anlegen soll? Ich arbeite in Lodas.

Ist eine 2% Pauschalsteuer möglich oder muss ich ihn individuell versteuern?

Schlüssel ich ihn mit 6500 und Umlage Pflicht oder?

 

Er hat keine SV Nummer und es wird auch nichts zurückgemeldet. Aber mir wird im Personalbogen angegeben, dass er bei der DAK  gemeldet ist???

 

Ich bin verwirrt und sehr dankbar für Hilfe.

Viele Grüße VS

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Sind doch zwei Firmen/Arbeitgeber

 

Ich würden den pflichtig anmelden. 6500 oder 6100 mit Umlagen . Steuer pauschal oder individuelle wählbar.

 

Eine SV-Nummer muss sein. Gibt auch keinen Grund das keine erteilt wurde.

 

Eventuell liegt eine hauptberufliche Selbständigkeit vor. Das kann nur die Krankenkasse beurteilen.

Hat aber keine Auswirkungen auf den Minijob (meine Meinung)

JosefB
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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@VS1DAK steht auf dem Fragebogen weil er wohl in seiner "Haupttätigkeit" als Geser-GF sich bei der DAK freiwillig gesetzlich versichert hat.

Das er trotz DAK keine SV-Nummer hat ist zwar sehr außergewöhnlich (irgendwann wird er ja wohl in einem "normalen" Angestelltenverhältnis gearbeitet haben) aber nicht ausgeschlossen (z. B. wenn er keine Lehre machte und schon immer selbständig war).

 

Möglichkeiten für SV-Nummer Abfrage:

Einfach mal bei der DAK anrufen Name Anschrift, Geb.-Dat. angeben und fragen ob eine SV-Nummer bei denen hinterlegt ist (evtl. wegen Datenschutz aber keine Auskunft).

 

Wir machen sowas bei uns in der Kanzlei einfach über SV-net und fragen die SV-Nummer ab.

https://standard.gkvnet-ag.de/handbuch/standard/abfrage_versicherungsnummer.htm

 

Geht relativ fix über sv-net und innerhalb ein paar Stunden kommt die Rückmeldung ob treffer oder nicht.

 

Wenn da auch nichts rauskommt dann den zukünftigen Angestellten fragen ob ihm seine SV-Nummer bekannt ist (alte Lohnabrechnungen, Renteninfo-Mitteilungen etc.).

Auch nachfragen ob er evtl. bei der Heirat den Familiennamen seiner Frau angenommen hat. Dann kann es nämlich zu komplikationen in der Abfrage kommen und du brauchst unbedingt seinen Geburtsnamen für die Abfrage.

 

Wenn alles nicht zutrifft, dann muss halt eine SV-Nummer mit den notwendigen Daten beantragt werden.

 

Gruss

 

 

VS1
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Vielen lieben dank für eure Rückmeldungen.

 

@JosefB Danke dass Du so ausführlich warst!

 

Liebe Grüße

VS

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letzte Antwort am 09.05.2023 12:13:46 von VS1
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