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Bayerische Versorgungskammer

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letzte Antwort am 26.07.2023 13:56:54 von tbehrens
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Kathrin_Z
Einsteiger
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Hallo Zusammen, 

 

ich muss einen neuen Mandanten abrechnen der der Theaterszene anhängt. Hier gibt es eine "Pflichtzusatzversicherung" der Rentenversicherung der bayerischen Versorgungskammer.  

Also die Beiträge werden zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung erhoben.

AG- und AN jeweils hälftig, Beitrag 9% des RV-Pflichtigen Entgelts.

 

AG-Zahlungen sind steuerfrei wenn die Zahlungen 8 Prozent der BBMG nicht übersteigen.

AG-Zahlungen sind SV-frei wenn sie 4 Prozent nicht übersteigen.

 

AG überweist die Zahlungen der Beiträge komplett. 

 

Hat hier jemand eine Ahnung wie ich das in Lodas einrichten kann? Ich habe in den Dokumenten nichts gefunden. 

 

Vielen Dank schon im Voraus!

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Ich habe diesen Fall nicht, aber dies klingt wie eine betriebliche Altersvorsorge. Ich würde diese jeweils unter Personaldaten > Entlohnung > Betriebliche Altersvorsorge > Vertragsdaten erfassen.

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Kathrin_Z
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Danke, ja ich glaube auch dass es in diese Richtung geht. 

 

Allerdings hänge ich bisschen daran, dass es sich nicht um eine Entgeltumwandlung handelt. Der Verdienst der Mitarbeiter ist jeden Monat unterschiedlich und hiervon 9 Prozent Gesamtbeitrag... 

 

Ich habe keine Ahnung wie ich das eingeben soll und den AN Abzug berücksichtigen.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 5
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In der TZR Bau ist das so gelöst, dass zu Anfang der monatliche Beitrag festgesetzt wird, der AG zahlt dann immer seinen Prozentsatz vom tatsächlichen Brutto, ggf. gekürzt um Ausfälle, und der AN muss (zusätzlich zu seinem Anteil)  die Differenz schultern. Ich habe selbst noch keine erfasst, aber vielleicht gibt  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303053 ein paar Hinweise.

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 5 von 5
132 Mal angesehen

Man kann auch die bAV mit prozentuale Angaben erfassen, ob es allerdings richtig funktioniert, kann ich nicht sagen, da dies normalerweise nicht üblich ist. Da es 9% sind, und beide sich dies teilen, würde ich 4,5% erfassen. Hier stellt sich natürlich die Frage, was alles hineinfließt. Insbesondere, wenn Einmalzahlungen wie Urlaub oder Weihnachtsgeld gezahlt wird. Ich kann nur dazu raten, einfach testen.

 

Außerdem kann man bei den Lohnarten unter dem Reiter BAV angegeben, ob diese Beträge zur Berechnung herangezogen werde sollen.

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letzte Antwort am 26.07.2023 13:56:54 von tbehrens
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