Hallo zusammen,
für unsere Recherche zum Thema Baulohn und die Abgaben an Sokabau benötigen wir folgende Informationen:
Welche Branchen fallen unter Sokabau?
Ist die Winterumlage grundsätzlich immer zu zahlen, insbesondere bei Saisonarbeit?
Welche Besonderheiten und Voraussetzungen sind zu beachten?
Wie verhält es sich bei Innenausbau- bzw. Innenrenovierungsunternehmen? - sind nicht wetterbedingt.
Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Vielen Dank und beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
am besten mal auf der SOKA-Bau Seite nachschauen, da steht welche Branchen davon betroffen sind
oder notfalls dort direkt nachfragen....
Da das Thema schon komplex ist, kann man hier keine pauschalen Aussagen geben.
VG
Regi
Moin JS,
hier https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/tarifvertraege finden Sie den allgemeinverbindlichen BRTV. Dort finden Sie in § 1 Abs. 2 eine Übersicht über den betrieblichen Geltungsbereich. Dort bekommen Sie für die meisten Fälle schon eine Einschätzung. In Zweifelsfällen empfehle ich immer, durch die SOKA-Bau eine Beurteilung durchführen zu lassen. Diese ist für Sie rechtssicher und vermeidet Haftungsfälle durch Beratungsfehler: https://www.soka-bau.de/service/teilnahme-pruefen
Die Winterbeschäftigungsumlage ist für alle Betriebe, die zum Bauhauptgewerbe gehören, zu zahlen. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Da vielleicht mal bei der Arbeitsagentur schauen.
Und für Bayern gilt der § 8 des BRTV nicht. Dafür gibt es dann den TV Urlaub/Bayern. Bitte selbst mal reinschauen, was da anders ist. Da wir am anderen Ende Deutschlands sitzen, wurde ich damit noch nicht konfrontiert.
Viele Grüße
Martin Seemann