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Baulohn

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letzte Antwort am 16.09.2025 16:48:52 von MartinSeemann
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JS91
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

für unsere Recherche zum Thema Baulohn und die Abgaben an Sokabau benötigen wir folgende Informationen:

  • Welche Branchen fallen unter Sokabau?

  • Ist die Winterumlage grundsätzlich immer zu zahlen, insbesondere bei Saisonarbeit?

  • Welche Besonderheiten und Voraussetzungen sind zu beachten?

  • Wie verhält es sich bei Innenausbau- bzw. Innenrenovierungsunternehmen? - sind nicht wetterbedingt.

  • das Unternehmen befindet sich in Bayern

Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

Vielen Dank und beste Grüße

Regi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

am besten mal auf der SOKA-Bau Seite nachschauen, da steht welche Branchen davon betroffen sind

oder notfalls dort direkt nachfragen....

Da das Thema schon komplex ist, kann man hier keine pauschalen Aussagen geben.

 

VG

Regi  

 

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MartinSeemann
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
117 Mal angesehen

Moin JS,

hier   https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/tarifvertraege  finden Sie den allgemeinverbindlichen BRTV. Dort finden Sie in § 1 Abs. 2 eine Übersicht über den betrieblichen Geltungsbereich. Dort bekommen Sie für die meisten Fälle schon eine Einschätzung. In Zweifelsfällen empfehle ich immer, durch die SOKA-Bau eine Beurteilung durchführen zu lassen. Diese ist für Sie rechtssicher und vermeidet Haftungsfälle durch Beratungsfehler:  https://www.soka-bau.de/service/teilnahme-pruefen

Die Winterbeschäftigungsumlage ist für alle Betriebe, die zum Bauhauptgewerbe gehören, zu zahlen. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Da vielleicht mal bei der Arbeitsagentur schauen.

Und für Bayern gilt der § 8 des BRTV nicht. Dafür gibt es dann den TV Urlaub/Bayern. Bitte selbst mal reinschauen, was da anders ist. Da wir am anderen Ende Deutschlands sitzen, wurde ich damit noch nicht konfrontiert.

 

Viele Grüße

Martin Seemann  

 

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letzte Antwort am 16.09.2025 16:48:52 von MartinSeemann
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