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Baulohn

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letzte Antwort am 26.04.2023 14:36:52 von greese
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Antje2
Beginner
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Nachricht 1 von 8
494 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe einen AN der seit dem 01.01.2023 als gewerbl. AN volljährig geschlüsselt ist, davor gewerbl. AN im Auslernjahr. Der AN hat 9 Tage Urlaub mit ins neue Jahr genommen, welche er im Januar und Februar genommen hat. Bei der Abrechnung hat das Programm weder Urlaubsentgelt noch Urlaubsgeld berechnet für den Resturlaub. Ist das richtig so, oder wo liegt mein Fehler? Der laufende Urlaub wird korrekt abgerechnet.

 

LG

björn
Experte
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Nachricht 2 von 8
487 Mal angesehen

Hallo,

 

hier ist das ganze gut beschrieben, wie man im Folgejahr vorgehen muss.

 

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 5303033

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Antje2
Beginner
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Nachricht 3 von 8
484 Mal angesehen

Das habe ich alles gemacht bzw. kontrolliert und den aktuellen Urlaub berechnet das Programm auch. Nur den Resturlaub berechnet das Programm nicht.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 8
478 Mal angesehen

Haben Sie die Werte vor der Januar-Abrechnung im Bearbeitungsmonat Januar entsprechend eingetragen?

Können Sie von der Erfassungsmaske einen Screenshot einstellen?

 

Normalerweise sollte alles passen.

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Antje2
Beginner
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Nachricht 5 von 8
470 Mal angesehen

Ich muss den AN rückwirkend korrigieren, da er bis März falsch abgerechnet wurde. Ich habe mich durch die Dokumente und die Community gelesen und gearbeitet, Baulohn ist noch neu für mich. Das Programm rechnet den BS UA und LA 537 korrekt zurück. Rechnet aber LA 508 erst für den aktuellen Urlaub und nicht für den Resturlaub.

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björn
Experte
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Nachricht 6 von 8
464 Mal angesehen

OK. Es gibt im Baulohn noch eine Konstellation, die eventuell auch zutreffen könnte, allerdings bin ich mir da nicht so sicher, da ich den Fall äußerst selten habe.

 

Wenn Sie die Daten jetzt rückwirkend eintragen müssen Sie glaube ich erst die Stammdaten senden und nach der Verarbeitung anschließend eine Probeabrechnung vornehmen mit den neuen Werten, dann sollte die Urlaubsberechnung wieder passen. Allerdings bin ich mir bei dem Vorgehen nicht ganz sicher und ich bin der Meinung das es hierzu auch irgendwo ein DATEV Dokument gibt.

 

Sollte das alles nicht helfen müssten Sie sich direkt an die DATEV wenden.

 

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Antje2
Beginner
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Nachricht 7 von 8
444 Mal angesehen

Hat leider nicht geklappt, trotzdem lieben Dank.

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greese
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

 

schon einmal diesen Weg versucht?

 

In den Januar stellen -> Baulohn -> allgemeine Daten ->Reiter Auszubildende Enddatum der Ausbildung eintragen.

Gruppe Auszubildende im Bauhauptgewerbe

eintragen wie viele Urlaubstage bis zum Ende! der Ausbildung genommen wurden.

 

Baulohn ->Vortragswerte Bauhauptgewerbe = Gültigkeitsjahr 2023 -> Reiter ->Urlaub Vorjahr Gruppe "Urlaub Vorjahr" die bestehende Resturlaubstage aus 2022 eintragen.

 

Viel Erfolg.

Grüße Greese

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letzte Antwort am 26.04.2023 14:36:52 von greese
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