Ich habe von einem Kollegen einen Gala-Bau-Lohn übernommen.
Hier wurde bisher kein Kalendarium erfasst und keine Urlaubstage geführt. (Die Urlaubstage überwacht die Firma bei sich).
Stundenzettel kommen vom Mandaten und Stunden werden kommutiert mit Lohnart erfasst. (Normal, Urlaub, Krank ..)
Ich bin der Meinung, dass ein Kalendarium und Ausweis des Urlaubstage mit Resturlaubsberechnung auf der Lohnabrechnung im Baulohn Pflicht ist.
Ich möchte umstellen aber der Mandat will das nicht (läuft seit Jahrzehnten so was aber kein Agument sein sollte). Lässt sich nicht auf Agumente ein.
Wie sind die Erfahrungen hier und Meinungen? Danke
Als erstes stellt sich mir hier die Frage, ob die Urlaubstage überhaupt korrekt abgerechnet werden?
Im GaLa-Bau wird doch mit einem Durchschnitt der letzten sechs (?) Monate gerechnet und daraus ein Tagessatz für die Urlaubsvergütung errechnet, oder täuscht mich da meine Erinnerung?
Dann all die anderen Aspekte im Baulohn, wie Mehraufwands-Wintergeld, Arbeitszeitkonten für Saison-Kug, Urlaubsstatistiken etc.pp. - das bekommt man doch nur sauber hin, wenn auch ein Kalendarium geführt wird.
Aus der Ferne würde ich sagen: Wir müssen immer nach bestem Wissen und Gewissen abrechnen und entsprechend bescheinigen; wenn der Mandant da etwas anderes haben möchte und sich daraus rechtlich "nicht ganz korrekte" Abrechnungen ergeben sollten, würde ich persönlich die Abrechnungserstellung verweigern.
Wenn es sich lediglich um "Schönheitsaspekte" handeln sollte, dann natürlich nicht.
Ich fürchte allerdings, dass letztgenanntes auf Ihren Fall nicht zutrifft...
Viel Erfolg!
Wir rechnen auch schon jahrelang Gala-Bau (Baunebengewerbe) ohne Kalendarium ab.
Ausnahme:
- Dezember damit das Wintergeld ab Monatsmitte abgerechnet werden kann. Das funktioniert bei Lodas sonst nicht.
- Die Stunden für Saison-Kug (Reststunden kumuliert außer im Dezember wie geschrieben)
Urlaubsstunden werden auch kumuliert aufgegeben und die Tage nicht auf der Abrechnung erfasst.
Ich schätze der Lohn wird bei uns seit 30 Jahren + so abgerechnet . Vor meiner Zeit bereits 😉
SV-Prüfungen und jährliche KUG-Prüfung immer ohne Beanstandung