Hallo zusammen,
leider muss/darf ich mich auch so langsam durch das beliebte Thema durchkämpfen.
Ich habe zwei allgemein gehaltene Fragen, die jeder Baulohnabrechner wahrscheinlich direkt beantworten kann:
1) Es sollen nun in einem Betrieb der hauptsächlich aus Bauarbeitern besteht noch Maler etc. angestellt werden.
Die sind ja soweit ich weiß nicht Soka-Pflichtig. Bekommt der dann eine "normale" Abrechnung wie ein Angestellter, oder unterliegt der Betrieb generell der Soka-Pflicht?
Vielleicht gibt es ein passendes Lex-Dokument, konnte leider keines finden.
2) Kann über die Soka, falls diese "Nicht-voll-Bauarbeiter" doch pflichtig abgerechnet werden müssen zumindest eine andere Gefahrenstelle beantragt werden, kann ich das in Lodas anstoßen, oder wie ist das Verfahren?
Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße, Wolfgang.
Für beide Gewerke gibt es unterschiedliche SoKa's (Soka-Bau oder Malerkasse).
Da das überwiegende Gewerk, in Ihrem Fall Bau ist, sind aus meiner Sicht alle handwerklich Beschäftigten als Mitglieder der Soka-Bau zu melden. Der Beitrag ist einheitlich, nur Angestellte haben eine Pauschale.
Hallo Wolfgang,
ob ein Betrieb, voll oder teilweise, zum Baulohn gehört, SOKA-Bau für Bauhauptgewerbe und/oder Malerkasse, entscheidet allein die SOKA-Bau. Es kann in LODAS ein Mischbetrieb, z.B. Bauhauptgewerbe und Maler, abgerechnet werden. LODAS meldet dann an beide Sozialkassen.
Für die Beantwortung der zweiten Frage wenden Sie sich bitte an die Berufsgenossenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG