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Baulohn Urlaubsentgelt - Kürzung Brutto

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letzte Antwort am 14.04.2021 14:55:32 von kaba
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Leitz
Beginner
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Nachricht 1 von 3
360 Mal angesehen

Moin zusammen,

 

kann mir jemand mitteilen wie ich beim Baulohn den Festbezug kürze wenn zb. 3000 € brutto im Monat 160 Stunden und im März 3 Tage Urlaub genommen wird. 2021 wurde noch kein Urlaub genommen. Kein Resturlaub vorhanden.

 

 

 

Gibt es eine Formel für die Berechnung vom Betrag den ich beim Brutto kürzen muss?

 

🙄

 

Dankee 

carmenliebich
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
295 Mal angesehen

Hallo Leitz,

 

hier stellt sich die Frage warum erhält er ein Gehalt. Wenn Polier oder kaufm. MA wird nur eine Pauschale als Urlaubsgeld gezahlt (24,00€) pro Tag. Dabei erfolgt aber keine Kürzung des Gehaltes. Bitte erkläre den Sachverhalt genauer.

 

Grüße

 

Carmen

 

 

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kaba
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
284 Mal angesehen

Das ist leider ziemlich umständlich. Ich habe auch so einen Fall, wo ein "normaler" Arbeitnehmer Festlohn bezieht. Die Mandanten schließen halt Vereinbarungen ab, ohne über den Baulohn nachzudenken...

 

Ich hab mir die Lösung damals von der DATEV sagen lassen.

Du nimmst das verfügbare Urlaubsgeld vom Februar und die zugehörigen Tage und teilst das und erhältst pro Urlaubstag die Summe X.

Diese Summe erfasst du mit der Lohnart 508, also Urlaubstage mal Summe X, und um die gleiche Summe kürzt du das Gehalt. Gleichzeitig musst du noch die genommenen Urlaubstage mit AS 71 erfassen. Funktioniert so ganz gut.

Wenn der AN dann später im Jahr mal wieder Urlaub hat, verfährst du genauso. Immer die Zahlen aus dem zuletzt abgerechneten Monat nehmen.

 

Viele Grüße

Kathrin  

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letzte Antwort am 14.04.2021 14:55:32 von kaba
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