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Baulohn Saison KUG für Handwerker und kfm. Angestellte getrennte Anträge, manuelle Zusammenrechnung?

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letzte Antwort am 09.03.2022 10:19:24 von Kristin_Frohmeyer
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FinnPop
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Liebe Community,

für das KUG sind in einem Baubetrieb meiner Meinung nach zwei Anträge zu stellen: Einmal für die Handwerker und einmal für die kfm. Angestellten. 

Seit nun zwei Jahren verlangt das Arbeitsamt aber einen zusammengefassten Antrag. Angeblich sei das bei denen technisch nicht anders möglich. Wir erstellen durch LODAS zwei Anträge, die wir dann manuell zusammentragen. 

 

Hat da noch jemand die Erfahrung gemacht? Gibt es eine Datev Lösung für diese Problematik? 

Ich wäre für Hilfestellungen sehr dankbar! 

Liebe Grüße,

Finn-Christopher Popien

cro
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Saison-KUG (gibt es schon ewig) gilt nach meinem Wissen ausschließlich für handwerklich Beschäftigte im Baugewerbe in den Wintermonaten. Ist nach meinem Verständnis also immer ein gesonderter Antrag.

 

Corona-KUG (seit ca. März 2020) gilt für alle Beschäftigten (Büro+Baustelle) in einem Antrag, da es ja nichts mit der Witterung zu tun hat.

 

 

Wenn DATEV (habe den Sachverhalt nicht) diese beiden KUG-Formen nicht zusammenfügt, wäre das für mich logisch. Und die Agentur müsste eigentlich mitmachen.

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FinnPop
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. 

Wir gingen bisher davon aus, dass Saison KUG trotz Corona KUG noch Vorrang hat (wenn auch mit angepassten Bedingungen), sodass wie bisher die Regelungen galten.

Laut ZDB:

"Die Bundesagentur für Arbeit hat darauf hingewiesen, dass auch im Rahmen der Einführung
von Corona-bedingter Kurzarbeit der Vorrang des Saison-Kurzarbeitergeldes vor dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld für Baubetriebe während der Schlechtwetterzeit weiterhin zu beachten ist. In der bislang Corona-relevanten Zeit vom 1. März bis 31. März 2020 und vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hat das Saison-Kurzarbeitergeld im Rahmen der
Corona-bedingten Kurzarbeit daher für Baubetriebe weiterhin Vorrang. Ab dem 1. März 2020
sind hierbei jedoch die im Rahmen des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes benannten Erleichterungen – sofern für das Saison-Kurzarbeitergeld überhaupt relevant – einschlägig."

 

Saison KUG war meines Wissens nach auch bei kfm. Angestellten möglich. Im Anhang auf Seite 15 sind zumindest Lohnarten dafür vorgesehen. 

 

Ihr habt bisher seit Corona KUG sämtliche Arbeitnehmer in einem Antrag bearbeitet? Wenn das so akzeptiert worden ist, wäre das ja auch für uns eine Alternative. 

cro
Experte
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@FinnPop  schrieb:

Ihr habt bisher seit Corona KUG sämtliche Arbeitnehmer in einem Antrag bearbeitet? Wenn das so akzeptiert worden ist, wäre das ja auch für uns eine Alternative. 


Wie gesagt, wir haben Beides gleichzeitig bisher nicht. Aber Saison- u. Corona-KUG kann ich mir persönlich nur in 2 getrennten Anträgen vorstellen.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Finn-Christopher Popien,


es ist richtig, es ist ein Antrag zu erstellen.


Wenn Sie zwei Anträge erhalten, prüfen Sie bitte, ob eventuell bei den Angestellten unter Personaldaten | Baulohn | Allgemeine Daten die Mitarbeitervariante "Angestellter" fehlt. Dadurch gehört der Arbeitnehmer nicht zum Baulohn und wird auf einem eigenen Antrag ausgegeben.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2022 10:19:24 von Kristin_Frohmeyer
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