Hallo in die Runde,
ich habe einen jugendlichen Schüler, der in den Osterferien kurzfristig aufm Bau mitgeholfen hat (gewerblich).
Welche Mitarbeitervariante muss für ihn geschlüsselt werden?
Als kurzfristig Beschäftigter gehört er sv-rechtlich ja zu den geringfügig Beschäftigten. LuG bietet aber nur geringfügig Beschäftigte, die gewerblich und volljährig sind.
Alternativ könnte man die 130 gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich) wählen.
Aber zählt er als kurzfristig Beschäftigter zu den Gruppe?
Hatte jemand schon mal diesen Fall und wei
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auch kurzfristig Beschäftigte sind beitragspflichtig im Baugewerbe. Setzten Sie sich am besten mit der Soka-Bau in Verbindung. Mitarbeitervariante 130 ist in Ordnung. 807 und 808 (ohne Winterzeit) sollten geprüft sein.