Wir haben im Bau Minijober angestellt. Die bekommen jeden Monat 520,00 €. Wenn wir dann Urlaub abrechnen, dann kürzen wir den Aushilfslohn um das Urlaubsgeld und zusätzliche Urlaubsgeld, so dass die 520,00 € nicht überschritten werden. Jetzt war der Arbeitnehmer den ganzen Monat bis auf einen Arbeitstag im Urlaub.
Problem 1. Durch das Urlaubs- und zusätzliche Urlaubsgeld überschreitet er bereits die 520,00 €
Problem 2 für den gearbeiteten Tag bleibt dann kein Verdienst mehr übrig.
Darf er die grenze überschreiten? Wie rechnet Ihr sowas ab?
Das Entgelt darf durchschnittlich 538€ nicht überschreiten.
Schau also, bezogen auf die Beschäftigungszeit, bzw. 12 Monate, ob es noch passt oder nicht. Es gibt ja immerhin jeden Monat einen Puffer von 18€.
@pogo schrieb:Das Entgelt darf durchschnittlich 538€ nicht überschreiten.
Schau also, bezogen auf die Beschäftigungszeit, bzw. 12 Monate, ob es noch passt oder nicht. Es gibt ja immerhin jeden Monat einen Puffer von 18€.
Sollte es trotzdem nicht reichen, muss im Folgemonat halt weniger gearbeitet und somit weniger ausgezahlt werden. Relevant ist nur, dass zum Jahresende die 538 € * 12 Monate = 6.456 € nicht überschritten sind, dann sich Schwankungen während des Jahres unwichtig.
@ivonnez schrieb:Wir haben im Bau Minijober angestellt. Die bekommen jeden Monat 520,00 €. Wenn wir dann Urlaub abrechnen, dann kürzen wir den Aushilfslohn um das Urlaubsgeld und zusätzliche Urlaubsgeld, so dass die 520,00 € nicht überschritten werden. Jetzt war der Arbeitnehmer den ganzen Monat bis auf einen Arbeitstag im Urlaub.
Problem 1. Durch das Urlaubs- und zusätzliche Urlaubsgeld überschreitet er bereits die 520,00 €
Problem 2 für den gearbeiteten Tag bleibt dann kein Verdienst mehr übrig.
Darf er die grenze überschreiten? Wie rechnet Ihr sowas ab?
Mir stellt sich aber eine andere Frage. Wird der AN nicht nach Stunden bezahlt bzw. im Kalendarium abgerechnet? Passt die 520 € mit den gearbeiteten Stunden und dem Stundenlohn?
Wir erfassen die Stunden über Kalendarium mit Lohnart 400 Stundenverteilung. Das hat keine Auswirkung auf das monatl. Entgelt, Ohne die zusätzliche Urlaubsvergütung würde es auch passen.