Hallo!
Ich bin neu hier und mache erst seit Anfang 2019 meine Baulohnabrechnung selbst über LODAS. Nun habe ich folgendes Problem. Im Dezember beginnt ja die Saison-Kug-Zeit. Da meine AN noch viele Überstunden haben, möchte ich Ihnen Stunden aus dem Arbeitszeitkonto auszahlen (bekommen dafür ZWG). Muß ich sobald ich ZWG beantrage die tarifliche Arbeitszeit ansetzen (das wären für Dezember 2019- 168,00 Stunden) oder kann ich weiter von der betrieblichen Arbeitszeit von 164,00 Stunden für Dezember ausgehen. Saison-Kug wird nicht beantragt, da die AN auf Grund von Arbeitszeitguthaben und geleisteten Stunden auf ihre Zeitstunden kommen. Sie beziehen also nur Stundenlohn und ziehen Stunden aus ihrem AZK.
Noch eine Frage. Der 24.12. und der 31.12. sind ja lt. Tarifvertrag arbeitsfrei ohne Lohnanspruch. Kann man für diese Tage Arbeitszeitguthaben verwenden und damit bekommen die AN diese Zeit doch irgendwie vergütet? Gibt es dann dafür ZWG? Wie ich gelesen habe, könnte man für diese Tage auch Urlaub nehmen. Was wäre eurer Meinung nach die eleganteste Lösung? Ich möchte nicht, dass die AN weniger Lohn bekommen wie in anderen Monaten.
Vielen Dank für eure Antworten schon mal im voraus.
Hallo,
in dem von Ihnen beschriebenen Fall, ist für Saison-KuG für Dezember die tarifliche Arbeitszeit von 168 Stunden und für das Ausgleichskonto 164 Stunden anzusetzen.
Für die Zeit vom 24.12. - 26.12. kann entweder Urlaub oder das Arbeitszeitkonto eingesetzt werden.
Weitere Information finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303038 "Feiertagsregelung 24.12. – 26.12. und dem 1.1. abrechnen – Bauhauptgewerbe (Beispiele für LODAS)" in unserer Info-Datenbank.
ZWG gibt es in diesem Fall nicht. Nur, wenn das Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von Saison-KuG genutzt wird, gibt es ZWG.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Allerdings bin ich mir immer noch unsicher, da ich ja kein Saison-Kug beantragen möchte, muss ich dennoch die tarifliche Arbeitszeit von 168 Stunden ansetzen. Ich ziehe doch nur Stunden aus dem Arbeitszeitkonto.
LG
Hallo,
Sie erfassen für die Zeiten in denen Schlechtwetterausfall besteht, einen Winterausfall mit der Stammlohnart 540.
LODAS überwacht den Stand im Arbeitszeitkonto selbstständig und wird vorrangig das Arbeitszeitkontoguthaben abbauen und das Zuschusswintergeld abrechnen.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG