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Baulohn Lodas Gewerblicher Arbeitnehmer bezieht Gehalt

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letzte Antwort am 09.04.2019 00:12:34 von md_ll
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personalfee
Einsteiger
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Hallo Community,

seit 01.01.2019 habe ich einen gewerblichen Arbeitnehmer im Baulohn abzurechnen, der allerdings ein Gehalt bezieht.

Wie erfasse ich die monatlich tatsächlich gearbeiteten Stunden und was muss ich beachten, wenn ich Urlaubstage abrechnen will?

Ich erhalte immer den Hinweis, dass die Angaben zur Urlaubsabrechnung ungültig sind und die Daten zu korrigieren sind.

Bisher wurden keine Stunden an die SOKA-Bau übermittelt, daher fehlt mir offensichtlich eine Lohnart? Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank + beste Grüße

md_ll
Einsteiger
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Hallo Frau Klose,

bei einem gewerblichen AN der ein festes Gehalt bekommt müssen die Stunden mit Stammlohnart 500 erfasst werden.

Wenn der Mitarbeiter Urlaub nimmt muss zunächst das Gehalt um die Urlaubstage gekürzt werden. Das heißt Sollstunden während Urlaub x Stundenlohn abziehen. Dann die Urlaubstage mit Buchungsschlüssel 85 und der Lohnart für die Urlaubsvergütung eingeben. So wird die richtige Urlaubsvergütung und das zusätzliche Urlaubsgeld abgerechnet und in die SOKA-Meldung übernommen.

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bodensee
Experte
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WEnn Sie das noch nie hatten, würde ich Ihnen zuerst ein Baulohnseminar empfehlen.

Weil sehr viele Besonderheiten und BRTV der zu beacahten ist, Soka Bau , Wintergeld und und und.

Oder ist Baulohn bekannt und nur das Problem des festen Gehalts ? Wenn letzteres zutriftt würde ich das dennoch über Stundenlohn lohnen und die Mehr oder Minderstunden um auf das feste Gehalt zu kommen in ein Arbeitszeitkonto einstellen bzw. entnehmen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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personalfee
Einsteiger
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Hallo Herr Dollansky,

vielen Dank für die  Rückmeldung.

Die Lohnart 500 lautet bei  mir im Baulohn "Vermögensbild. Bau" und die Lohnart 85 gibt es nicht. Die Stammlohnarten fangen bei uns mit 101 an.

Ich habe statt dessen die Lohnart 400 Stundenverteilung für die normalen Stunden und die Lohnart 508 für die Urlaubsstunden im Kalendarium verwendet. Somit hätte ich den Ausweis in der Stundenstatistik mit 169 Zeitlohnstunden + 16 Urlaubsstunden.

Außerdem wird die Urlaubsvergütung aus der Lohnart 508 automatisch berechnet. Die Urlaubstage werden jedoch nicht ausgewiesen - muss hierfür evtl. der Bearbeitungsschlüssel 71 im Kalendarium zusätzlich verwendet werden, wie bei allen anderen Löhnen auch? Oder meinten Sie anstelle der Lohnart 85 den Bearbeitungsschlüssel?

Der Lösungsvorschlag mit den Stunden und den Urlaubsstunden klingt gut - vielen Dank!

Viele Grüße

Claudia Klose

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wolfram
Aufsteiger
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Ich habe auch so einen Fall und habe dies über ein automatisches AZK gelöst.

Also ich rechne weiterhin mit Stundenlohn ab.

Anders müsste man ja schon bei jedem Urlaubstag rumrechnen und bei MWG und KUG erst recht, das wäre mir zu aufwendig und ist auch anfällig für Fehler..

Ich würde nochmal mit dem Mandant sprechen..

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md_ll
Einsteiger
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Richtig, ich habe den Bearbeitungsschlüssel 85 gemeint.

Bei der Stammlohnart hatte ich mich vertippt, die 400 ist richtig.

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letzte Antwort am 09.04.2019 00:12:34 von md_ll
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