müssen beim Baulohn während Elternzeit die Beschäftigungstage und somit der Urlaub gekürzt werden?
Laut SOKA-Bau gilt folgendes:
Als Beschäftigungstage zählen nicht:
Urlaub, der vor der Elternzeit nicht oder nur zum Teil genommen wurde, verfällt während der Dauer der Elternzeit nicht. Die verbliebenen Resturlaubsansprüche sind nach Ablauf der Elternzeit in das dann laufende oder folgende Urlaubsjahr zu übertragen.
Endet das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit durch eine Kündigung, sind die noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche abzugelten bzw. ist der Anspruch später geltend zu machen.
Also würde ich sagen, dass nichts gekürzt wird.
DATEV Lodas kürzt bei Eingabe von Elternzeit die Beschäftigungstage, aber ist dies korrekt?
Bei Kind krank im Baulohn müssen die Beschäftigungstage ja auch manuell korrigiert werden.
Vielleicht hatte jemand diesen Fall schonmal und kann helfen?
Liebe Grüße
Lohnfee2020
Hallo Lohnfee,
habe länger keinen Baulohn mehr abgerechnet, aber wenn meine Grauen Zellen noch richtig arbeiten, ist es m.E. richtig, dass die Beschäftigungstage gekürzt werden. Der Passus auf den Urlaubsverfall bezieht sich ja nur auf den Urlaubsanspruch vor der Elternzeit, nicht von Neuerwerb während der Elternzeit.
Grüße
M_H