Hallo zusammen,
ich rechne bei uns im Steuerbüro einen Baulohn-Mandanten ab. Ich fange neu mit dem Gewerbe an. Habe den von einer Kollegin übernommen.
Jetzt bin ich aber bei Recherchen auf den "Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe" gestoßen. Sehe ich das richtig, dass dieser nicht allgemeinverbindlich ist?
Das heißt auch im Baulohn gilt nur der gesetzliche mind. AG-Anteil von 15%?
Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.
Liebe Grüße
Kerstin
Hallo k_maas84,
je nachdem für welches Gewerk Sie den Baulohn abrechnen, ist das schon im Tarifvertrag bzw. Sozialkassenverfahren geregelt und allgemeinverbindlich.
VG
Regi
Hallo,
mein Mandant ist Bauhauptgewerbe. (Maurer- und Hochbauarbeiten)
LG Kerstin
Guten Morgen,
dann sollten Sie sich mal dringend intensiv mit den Tarifverträgen, der Soka-Bau und dem Baulohn auseinandersetzen.
Hat die Kollegin in der Hinsicht nichts abgerechnet?
VG
Regi
Hallo,
auf der Abrechnung wird ein Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 15% berücksichtigt. Man muss dazu sagen, dass es eine "normale" betriebliche Altersvorsorge ist. Kein Bau-Vorsorge oder so.
Ich bin gerade dabei alles herauszufinden. Ich war Ende letztes Jahr auf einem Baulohn-Seminar von der Datev "Baulohn im Bauhauptgewerbe für Neuanwender". Leider wurde da die betriebliche Altersvorsorge nicht angesprochen.
Dann schaue ich mir mal intensiv die Tarifverträge dazu an, bisher habe ich darüber nichts gefunden.
Vielen Dank für Hilfe.
LG Kerstin