Hallo, ich habe einen Ferienjobber (U18) als kurzfristig Beschäftigen angelegt. Unter dem Register Baulohn / Allgemeine Daten habe ich ihn unter der Mitarbeitervariante 29 Geringf./Kurzfr. Beschäftigter, gewerbl. jugendlicher ohne Wintergeld angelegt.
Jetzt werden bei der Probeabrechnung keine Beschäftigungstage angezeigt und kein Urlaub. Kann mir jemand sagen an was dies liegen kann??
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Hallo,
Urlaubsansprüche nach dem Ansparsystem dürfen beim jugendlichen Arbeitnehmer nicht berechnet werden. Urlaubsvergütung wird bei jugendlichen Arbeitnehmern nicht nach einem v. H.-Satz aus dem lohnsteuerpflichtigen Brutto-Lohn berechnet.
Nachdem die Jugendlichen nicht am Ansparverfahren teilnehmen, werden auch keine Beschäftigungstage ermittelt.
Nähere Informationen können Sie dem Hilfe-Dokument 5303033 entnehmen.