Hallo zusammen,
Ende letzten Jahres hat unsere Kanzlei einen Baulohnmandanten übernommen. Sämtliche Daten wurden aus LODAS eingespielt. Der Haken "Automatische Datenübermittlung an die SOKA" wurde gesetzt. Ich bekomme auch jeden Monat nach der Abrechnung die entsprechenden Auswertungen und DTA-Dateien mit den Zahlungen an die SOKA.
Nun hat der Mandant mitgeteilt, dass keine U-Bescheinigung ausgestellt werden kann, da die Arbeitnehmer nie bei der SOKA angemeldet wurden... Wie kann das sein?
Im Hilfe-Center der DATEV habe ich gelesene, dass ein Formular für die "beleglose Abrechnung mittels EDV" ausgefüllt und an die SOKA versandt werden muss, allerdings kann ich dieses Formular nirgends finden.
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nur ein Ansatz. Stimmt die ZVK-Nummer der Beschäftigten? Arbeitnehmernummer ZVK (Eingabefeld) - DATEV Hilfe-Center
In LODAS werden neue Beschäftigte ohne ZVK-Nummer automatisch mit einer vorübergehenden _99-Nummer bei der SOKA gemeldet, die SOKA meldet dann die (vorhandene oder neu vergebene) ZVK-Nummer zurück. Das gleiche Verhalten würde ich auch bei LuG erwarten. Außer die DATEV will Baulohn-Abrechner unbedingt zu LODAS zwingen …
@Will98 schrieb:
Im Hilfe-Center der DATEV habe ich gelesene, dass ein Formular für die "beleglose Abrechnung mittels EDV" ausgefüllt und an die SOKA versandt werden muss
In welchem Artikel war das? Ich kann keinen Eintrag finden, wo ein solches Formular erwähnt wird. Bei der SOKA-BAU gibt es auch keins.
Ist das euer erster Baulohn-Mandant, oder habt ihr schon andere, bei denen die Abrechnung funktioniert? Die nötige Vollmacht für Dienstleister habt ihr?
@rschoepe schrieb:In LODAS werden neue Beschäftigte ohne ZVK-Nummer automatisch mit einer vorübergehenden _99-Nummer bei der SOKA gemeldet, die SOKA meldet dann die (vorhandene oder neu vergebene) ZVK-Nummer zurück. Das gleiche Verhalten würde ich auch bei LuG erwarten. Außer die DATEV will Baulohn-Abrechner unbedingt zu LODAS zwingen …
So steht's für LuG im verlinkten Dok.
Also bei mir sagt das Dokument
Betrifft Produkte:DATEV LODAS
😉
@rschoepe schrieb:Also bei mir sagt das Dokument
Betrifft Produkte:DATEV LODAS😉
Stimmt! Hallo DATEV. Das ist das Hilfe-Ergebnis aus dem Feld beim AN in LuG!!! Gibt es das entsprechende Hilfe-DOK auch für LuG? Danke!
Hallo,
zu Ihrem Sachverhalt können wir Ihnen keine pauschale Antwort geben.
Wenn der Haken für die Datenübermittlung gesetzt ist, bestehen folgende Möglichkeiten, die Datenübermittlung zu unterdrücken/verhindern:
- Die Betriebsnummer des Arbeitgebers ist nicht vorhanden oder falsch.
- Die ZVK-Nummer der Arbeitnehmer oder die fiktive ZVK-Nummer ist nicht vorhanden.
In beiden Fällen wird Ihnen aber eine Fehlermeldung im Verarbeitungsprotokoll ausgewiesen.
Die Teilnahme am maschinellen arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren bzw. das Spitzenausgleichsverfahren muss unbedingt schriftlich über ein Formular durch die SOKA-BAU genehmigt werden.
Das Formular hierzu können Sie im Dokument - Arbeitnehmerbezogene Meldeverfahren mit den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) abrufen.
Vielen Dank für alle Antworten! 😊
Ich vermute, die Lösung des Problems liegt tatsächlich in dieser schriftlichen vereinbarung. nach genau dem Formular habe ich gesucht. Danke Herr Aras!